Kann man Erbanspruch auch über Inkassodienst eintreiben?
Ich bekäme noch von meinen Geschwistern Geld aus einem Erbe-die zahlen aber nicht. Kann man solche Forderungen auch dem Inkassodienst geben als private Person mit privaten Ansprüchen sozusagen?
3 Antworten
Wenn Du Geld aus einem Erbe zu bekommen hast, ist der normale Weg es über einen Gerichtsvollzieher zu machen.
Einen Inkassodienst würde ich nicht einbeziehen. Die sind mehr für Unternehmen, die Mengengeschäfts haben. Zwar würden die auch eine Einzelauftrag annehmen, aber das kostet garantiert mehr Vorschuss.
Der Normales Weg bei Erbansprüchen ist die normale Zahlungsaufforderung. Dann Anwalt, wenn das nichts hilft, besorgt der einen Titel und mit dem schickt man einen Gerichtsvollzieher los.
Hast Du einen vollstreckbaren Titel über die Forderung? Wenn nein, was willst Du denn dann mit einem Inkassodienst erreichen? Die können auch nur bellen und nicht beißen. Was Du brauchst ist ein Rechtsanwalt.
Kann man solche Forderungen auch dem Inkassodienst geben als private Person mit privaten Ansprüchen sozusagen?
Kann man schon, aber bringen wird das nichts. Ein Inkassobüro kann und darf nicht mehr als du selbst...nämlich Briefe schreiben, bestenfalls einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen. Das könntest du allerdings auch selbst.
Als Gläubiger unterliegst du der Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB). Heißt du musst, wenn du die Kosten für die Betreibung einer Forderung erstattet haben willst - den für den Schuldner günstigsten und zielführensten Weg nehmen. Inkassobüros sind regelmäßig aber weder das eine, noch das andere.