Edelweiß versehentlich gepflückt - Selbstanzeige sinnvoll oder besser hoffen dass es niemand gesehen hat?

4 Antworten

Theorie, oder Praxis?

Theorie: das Blümchen nehmen und melden und um eine geringe Strafe bitten.

Praxis: nachsehen, ob man beobachtet wurde und etweder das blümchen dort lassen, damit man kein Beweismittel mit sich führt, oder aber das Blümchen verbergen (die Version für mutige).

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

auch ihre diese Frage ist nicht ausreichend begründet...

wo befindet sich die Pflanze?

Privatgelände?

Naturschutzgebiet?

wieauchimmer... durch das zutun meiner Eltern in den 50er Jahren befindet sich Edelweiß in meinem Garten...

Offensichtlich ein Mitbringsel aus Österreich

mir ist da nix bisher passiert...

in geschützten Gegenden wird das wohl teuer werden

So ist das, wenn man rein hypothetische Fragen stellt:

Man setzt sich in die Nesseln, was ja immerhin noch besser ist als ins Edelweiß.

Edelweiß wächst nicht im Stadtgarten von Castrop-Rauxel oder Wanne-Eickel.

Um es in freier Natur erleben zu können muß man durch die Alpen talpen. Da ist es so selten, dass die Ranger zum Teil schon Wache stehen:

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Alpen-Edelwei%C3%9F

Ich wette, dass dort jede Menge Verbotsschilder stehen.

Die Ausrede mit dem Versehen greift nur, wenn man Analphabet, schwachsinnig von Geburt oder einfach nur unheimlich blöde ist.

Du fällst unter keine dieser Gruppen.

Also kauf Dir Edelweiß im Gartencenter und rupf da dran rum.


tellerchen  08.06.2024, 17:55

Edelweiß wächst nicht im Stadtgarten von Castrop-Rauxel oder Wanne-Eickel.

...

das mag sein, seit 70 jahren erfreut sich das tag für tag...jahr für jahr...meine eltern leben schon lange nicht mehr... sind also nicht mehr heranzuziehen... ebenso befindet sich seit 70 ein echter Bergsenf in meinem Garten... erfreut sich bei meinen Weinbergschnecken(nicht nacktschnecken) seit Ewigkeiten dauernder Beliebtheit...also abschliessend...in NRW wächst diese Pflanze auf der südlichen Sonnenzugewandten Seite meines Gartens vorzüglich...

aber mich würde interessieren, ob es in den 50er Jahren schon unter Schutz war...

Selbstanzeige bedeutet, dass man gewusst hat, welche Verfehlung man begangen hat!