Ich bin durch die Abschlussprüfung gefallen, bin erst 22 Jahre alt, habe ich noch Anspruch auf Kindergeld?
2 Antworten
Hallo, könntest du die Püfung wiederholen ?
Durchfallen kann man mal, ärgerlich zwar aber beim 2. Anlauf klappt's dann ! Es gibt Schlimmeres im Leben.
Wichtig ist das Ziel vor Augen nicht zu verlieren !
Melde dich einfach zur Wiederholungsprüfung an, zieh das durch und Anspruch auf KG bleibt bestehen.
Antrag auf Wiederholung der Prüfung muss mit der Kindergeldkasse abgesprochen und vorgelegt werden.
Ein Kindergeldanspruch steht den Eltern grundsätzlich bei einer Berufsausbildung, einer allgemeinen Schulbildung oder einem Studium des Kindes zu, wobei unter Berufsausbildung jede Ausbildung zu einem Beruf zu verstehen ist.
Der Anspruch auf das Kindergeld für das volljährige Kind besteht ab dem Zeitpunkt nicht mehr, in dem das Kind Kenntnis vom Ergebnis der Abschlussprüfung erlangt. Das gilt unabhängig davon, ob das Ausbildungsverhältnis oder das Studium in Form der Immatrikulation weiter besteht.
vielleicht wurde schon abgezweigt und der "Pechvogel" fragt deshalb selbst ?
Aber das kann doch nur bei bestandener Prüfung gelten, denn im BKGG §2 Abs 2 heißt es doch:
Ein Kind, das das 18. Lebensjahr vollendet hat, wird berücksichtigt, wenn es
1. ... oder
2. noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat und
a) für einen Beruf ausgebildet wird oder ...
Zumindest, wenn man davon ausgeht, dass Schnurri seine Ausbildung fortsetzt, sollte also das Kindergeld weitergezahlt werden.
Richtig, die Eltern haben den Anspruch, deswegen heißt die Abzweigung Abzweigung und nicht Anspruch des Kindes.