Wie weit darf die Zweitwohnung vom Arbeitsplatz entfernt sein für eine doppelte Haushaltsführung?
Ich weiß nicht genau, ob ich das richtig verstanden habe, was mir eine Freundin erzählt hat. Sie meinte, sie und ihr Freund machen doppelte Haushaltsführung geltend und während der Woche wohnt sie in ihrer Zweitwohnung. Jetzt wurde sie von ihrem Arbeitgeber in eine andere Geschäftsstelle versetzt und sie meinte, sie könne die Strecke zwar mit dem Auto fahren, müsse aber mit dem Steuerberater klären, ob sie dennoch die Wohnung als doppelte Haushaltsführung absetzen könne oder ob sie eventuell umziehen müsste. Kann das bei einer Strecke sein, die man eigentlich mit dem Auto bewältigen könnte?
2 Antworten
Also die Entfernung ist eigentlich kein Problem, jedoch muss der Abstand zwischen Zweitwohnung und Arbeitsplatz weiterhin einiges kleiner sein, als zwischen Erstwohnung und Arbeitsplatz. Wenn die Wegstrecke mittlerweile nur noch geringfügig kleiner ist, dann wird das Finanzamt die Doppelte Haushaltsführung wohl anzweifeln und streichen.
Seit 2014 ist die Entfernungsfrage durch ein BMF-Schreiben genau geregelt: Die Zweitwohnung darf dafür maximal halb so weit von deiner ersten Arbeitsstelle entfernt liegen wie dein Hauptwohnsitz. Wer 200km von seinem Arbeitsort entfernt wohnt, dessen Zweitwohnung darf also max. 100 km vom Arbeitsort entfernt sein.
Mehr wirklich gute und verständliche Infos gibts auch hier: https://taxfix.de/steuertipps/doppelte-haushaltsfuehrung-die-zweitwohnung-absetzen/