Ich werde meinen Lebensmittelpunkt verlagern, kann ich die Umzugskostenpauschale geltend machen?
Hallo,
Beending der Doppelten Haushaltsführung,
berufsbedingt habe ich in Hamburg eine Zweitwohnung bezogen. Mein Hauptwohnsitz ist in Aachen. Die gesamten Kosten kann für die Begründung des Hauptwohnsites (Wohnungssuche, Unterkunft, Hausrat, Verpflegunsmehraufwendungen etc.) kann ich also im Rahmen der doppelten Haushaltsführung geltend machen.
Nach erfolgreich abgelaufener Probezeit möchte ich nun endgültig nach Hamburg ziehen und dort also meinen Hauptwohnsitz einrichten. Die Zweitwohnung bei der es sich um eine kleine möblierte Wohnung gehandelt hat, werde ich aufgeben.
So wie ich verstehe kann ich die ganzen Kosten die für die Begründung, der Beendigung oder des Wechsels einer Doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten geltend machen. Dies bedeutet Kosten des Umzugs von der Zweitwohnung nach der neuen Hauptwohnung in Aachen sowie die Kosten für den Umzug von der bisherigen Hauptwohnung in die neue Hauptwohnung in hamburg. Ist dies korrekt?
Des Weiteren habe ich aber gelesen, dass die Umzugskostenpauschale im Rahmen der doppelten Haushaltsführung nicht anerkannt wird.
Das heisst es würde in meinem Fall alle kosten wie oben beschrieben anerkannt werden, mit der Ausnahme allerdings das eine Werbungskostenpauschale nicht in Ansatz gebracht werden kann.
Sind alle Kosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung zu deklarieren oder muss ich die Umzugskosten für die Verlagerung des bisherigen lebensmittelpunktes separat geltend machen?
vielen dank im voraus.
1 Antwort
Da der Umzug von Aachen nach HH beruflich bedingt ist/war, steht dir m.M. nach hier die Umzugskostenpauschale zu, da mit dem Umzug auch der Lebensmittelpunkt verlegt wurde.
Da du erst nach der doppelten HHF den Lebensmittelpunkt verlegt hast, würde ich beide Posten getrennt ansetzen.
Wohnsitz Ab- und Anmeldung belegen !
Ich bin jedoch nicht vom Fach, bitte dies zu bedenken.
Möglicherweise meldet sich aber noch einer unserer reichlich vorhandenen Steuerfinanzexperten und kann meine Auslegung, bestätigen, ergänzen oder berichtigen.