Ist bei einer Fernbeziehung Zweitwohnsitzsteuer in Berlin fällig?
Ich habe über die letzten 4 Jahre eine Fernbeziehung mit meiner Freundin zwischen Berlin und Stadt B geführt, da ich wegen meinem Job in Stadt B wohnen musste. Dazu habe ich mir in Stadt B ein kleines WG-Zimmer gemietet und mich dort mit Hauptwohnsitz angemeldet. In Berlin hat meine Freundin ein eigenes Haus, wo ich gar nicht gemeldet war (jetzt mein Hauptwohnsitz). Ich habe die Tage unter der Woche wegen der Arbeit in Stadt B verbracht und bin an jedem Wochenende nach Berlin gefahren. An den anfallenden Kosten in Berlin habe ich mich zur Hälfte beteiligt (Miete gibt es aufgrund von Eigentum nicht).
Da ich für die Steuererklärung der letzten Jahre nun gerne die doppelte Haushaltsführung ansetzen möchte, stellt sich mir die Frage ob ich mich in Berlin mit einem Zweitwohnsitz hätte melden müssen? Ich möchte auf keinen Fall eine Strafe wegen einer nicht angemeldeten Zweitwohnung oder einer nicht gezahlten Zweitwohnsitzsteuer riskieren.
Wäre ich zu einer Anmeldung verpflichtet gewesen?
Kann die Angabe der doppelten Haushaltsführung in der Steuererklärung melderechtliche Konsequenzen haben?
1 Antwort
Gib die Einkommensteeurerklärung in Berlin mit dem dortigen Wohnsitz ab und fertig.
Es ist Dein Lebensmittelpunkt, was ja wohl überprüfbar ist (damit meine ich nicht die Meldung beim Standesamt).
Hast Du denn geprüft, ob die Stadt Deiner Arbeitswohnung überhaupt eine Zweitwohnungssteuer erhebt, wenn man dort nur für die Arbeit eine Wohnung unterhält.
Ja in der Stadt wäre ebenfalls eine Zweitwohnsitzsteuer fällig. Allerdings war ja mein Hauptwohnsitz dort gemeldet, sodass Berlin Zweitwohnsitz wäre.
Besteht die Gefahr einer nicht angemeldeten Zweitwohnung/Strafe und Nachzahlung? Da ich dem Finanzamt ja explizit darlege 4 Jahre in Berlin eine Wohnung gehabt zu haben und mich daran finanziell zu beteiligen.