Kleinanzeigen kauf mit Sachmängeln?

4 Antworten

Du hast die Ware gekauft wie gesehen und hättest alles gründlich prüfen können. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen und Arglist wirst du dem Verkäufer nicht nachweisen können.

Ich sehe keine Chance, bei Verkäufer oder Hersteller irgendwas zu erreichen.


Angi78 
Beitragsersteller
 05.08.2024, 19:03

Danke für deine Nachricht, hm die Ware war original verpackt. Das es unüblich heftige ausdünstungen gibt ist ja nicht der Standart bei kork und war nicht zu erwarten. Tatsächlich schien er es zu wissen, aber verstehe du denkst das hilft mir nicht.

Alarm67  05.08.2024, 20:32
@Angi78

Original verpackt spricht für den Verkäufer!

Oder woher sollte er den unangenehmen Geruch wahrnehmen? 😜😁😎

Angi78 
Beitragsersteller
 06.08.2024, 00:40
@Alarm67

Njein, wie im Stsrttext beschrieben, meine waren original verpackt aber ich habe nur eine Teilmenge abgenommen. Und das was ich nicht nahm war zum Teil ohne Verpackung. Lagerte aber in einem anderen Bereich. Ich war wusste es aber weil er mir beides angeboten hatte. Es war mir aber nicht zugänglich. Sprich der Verkäufer hatte ausgepackt, nicht verlegt, anderen besorgt und diesen dann eingebaut. Warum? Ja weil er nicht nutzbar ist.

Wird schwierig bis unmöglich den Vertrag rückabwickeln und das Geld zurück zu bekommen.

Also das Parkett zum Auslüften ins Freie legen, möglichst unter Überdachung.

Dann dünstet es aus und man hat das Problem nicht in der Wohnung.


Angi78 
Beitragsersteller
 07.08.2024, 00:43

Dankeschön ja wir hoffen auch das es durch Lüften gelingen könnte.

"Ich schrieb den Verkäufer an und bittet ihn um eine Rechnungskopie oder Infos wo gekauft und wann und sagte ihn der Kork sei nicht ok und bittet ihn um Hilfe. Aber plötzlich meldet er sich nicht mehr."

  • und sie wundern sich, das der Verkäufer sich nicht mehr meldet, würde ich auch nicht tun
  • würden sie, wenn sie jemand dazu auffordert, rechnungskopie schicken und wann und wo gekauft?
  • in meinen Augen sieht das nach "gekauft wie gesehen" aus..
  • sie unterstellen dem Verkäufer, das er irgendwelche Mängel verschwiegen hätte.... wenn sie meinen können sie den Verkäufer ja anzeigen... ich als Verkäufer würde sie zurück anzeigen...vermutungen zählen nicht bei einer Anzeige... da müssen sie handfeste Beweise haben...
  • für mich sieht das nach "gekauft wie gesehen"... sie schreiben ja selber das sie versäumt haben näher zu prüfen... noch dazu hätten sie zuhause nochmals prüfen können... haben aber die Ware längere Zeit gelagert...

Angi78 
Beitragsersteller
 07.08.2024, 00:59

Sorry ich habe nicht längere Zeit gelagert, sondern ihn drei Tage liegen lassen. Finde schade das mein Text so negativ zerfückt wird. Ich kann doch hier nicht genau den komette Vorgang und wie alles war wiedergeben da schreibe ich ja mehrere Stunden. Aber ok mein Fehler.

Ich habe keine so negativen Denkmuster, aber wenn ich lese wie du meine Anfrage aufnimmst muss ich mal wieder feststellen das andere menschen einfach anders denken und schnell denken jemand anders will nur das böseste.

Ganz ehrlich wenn mir jemand schreibt der Boden ist nicht ok und erkläre würde gerne reklamieren dann hätte es doch nicht wehgetan zu fragen... Mensch was für ein Problem hast du mit dem Boden. Oder sorry ich hab ihn selbst von ebay ich habe keine Rechnung. Oder oder.. Mensch sein und Mensch bleiben....

tellerchen  07.08.2024, 05:57
@Angi78

Seien Sie doch ehrlich ...natürlich hätten sie auch nicht irgendwelche kaufrechnungen einem eher unbekannten geschickt...seien sie doch ehrlich...wenn sie hier nichtvalles schreiben...müssen sie damit rechnen...das ihre Frage hie anders gelesen wird...Und natürlich denken Menschen unterschiedlich...Ich habe nunmal aufgrund meines Alters Lebenserfahrung...ganz klar das man da anders denkt...Ich zumindest hätte ihnen auch nicht geantwortet...Und erst recht nicht irgendwelche Dokumente geschickt...essbar ein kauf nach persönlichem begutachten...Ich hoffe sie haben dazu gelernt und passen in Zukunft besser bei kleinanzeigen auf

classica  07.08.2024, 16:24
@tellerchen

Warum sollte man jemanden eine Original Rechnung aushändigen , der nur einen minimalen Betrag dafür bei Kleinanzeigen bezahlt hat ?

Angi78 
Beitragsersteller
 07.08.2024, 00:49

Du ich sehe. das ganze nicht so aggressiv, ich will niemandem etwas böses und auch niemanden verklagen. Aber der Hersteller würde den Boden ggf tauschen wenn er den Kauf nachvollziehen kann. Und genau das habe ich dem Verkäufer auch geschrieben. Der Boden ist mangelhaft und trecor täuscht ihn aus wenn ich ne Rechnungsnummer habe. Was ist so biswillig von mir den Verkäufer darum zu bitten. Ich Lose im Endeffekt sein und mein Problem.

Und nein original verpackte und verschweißte wäre denke ich muss ich nicht öffnen u d Prüfen wenn da steht neue Ware. Aber vielleicht liege ich da falsch.

classica  06.08.2024, 23:25

Wenn die Ware zb im Keller gelagert wurde vom Verkäufer , ist der Kork vermodert als Naturprodukt

tellerchen  06.08.2024, 10:00

Ich sehe keine Chance, bei Verkäufer oder Hersteller irgendwas zu erreichen.

Bei einem Privatverkauf hast Du keinerlei Chance auf Rückerstattung des Kaufpreises , es seit denn aus Kulanz .

Mit 10 € pro Quadratmeter , was für einen Korkboden sehr günstig ist , wäre vielleicht die Frage angebracht gewesen , warum dieser so günstig verkauft wird.

Bei Recherche habe ich festgestellt gerade , dass Kork des öfteren unangenehm riecht .

An Deiner Stelle würde ich den Boden nicht verlegen sondern weiterverkaufen mit Hinweis auf den Geruch .

Der ganz hartgesottene Käufer , der kein Nein akzeptiert könnte jetzt natürlich den Korkboden ins Auto packen und zum Verkäufer zurück fahren.

Deshalb vermeide ich Verkäufe unter meiner Privat Adresse .

Diskussionen an der Haustür gilt es sich zu ersparen .


Angi78 
Beitragsersteller
 14.08.2024, 01:31

Danke für Eure Einschätzungen, habe mich beim Verbraucherschutz rechtlich beraten lassen und bei Kleinanzeigen nachgefragt. In dem einen Punkt habt ihr recht, bei der Firma selbst kann ich nichts erreichen, da müsste der Verkäufer mich unterstützen. Nur der Käufer kann reklamieren. Ich hätte es toll gefunden wenn er dies getan hätte und wir für seinen und meinen Boden einen Umtausch hätten erreichen können. Ich hätte mich da auch gerne finanziell beteiligt oder unterstützt. Aber leider bewegt er sich nicht. Wäre doch eine win win für uns beide gewesen.

Falsch ist hier jedoch, daß ich gegen den privaten Käufer nicht vorgehen kann, das kann ich sehr wohl. Kleinanzeigen riet mir zu einem Anwalt. Meine Rechtsschutz riet mir in einem telefonischen Erstgespräch auch dazu. Weiteres Vorgehen würde mich 150€ Selbstbeteiligung kosten. Aber meine Güte wer möchte schon wegen 400€ diesen Weg gehen. Würde mich viel lieber mit dem Verkäufer friedlich einigen.

Dankeschön für Eure Einschätzung denke den Rest muss ich für mich Abwegen. Denke ich schaue wie menschlich der Verkäufer reagiert.

Euch alles Gute!