Direktversicherung - weiterführen, ruhen lassen oder kündigen?

3 Antworten

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Hallo, kündigen dürfte gar nicht gehen.

Du solltest den Vertrag als VN übernehmen und weiter zahlen: die Versicherungssumme wird (weil vor 2005 abgeschlossen) steuerfrei ausgezahlt und Du hast noch einen hohen Garantiezins. Bessere Anlagen gibts heute weit und breit nicht.

Die Beitragspflicht zur GKV ist zwar ein böses Ding, aber nur für den bisher eingezahlten Teil musst Du zahlen, für den Anteil, den Du als VN einzahlst, werden keine Beiträge fällig.


Viel Glück


Barmer



Hanseat  11.08.2016, 09:50

Bei privater Weiterführung ist aber Essig mit Sozialabgabenfreiheit der Beiträge, und wenn es eine pauschalbesteuerte 40b-DV ist, macht das Null Sinn.

Und, bez. der GKV-Beiträge, wir wissen ja noch nicht einmal ob der Fragesteller später in der KVdR ist oder nicht.

LittleArrow  11.08.2016, 12:18
@Hanseat

Immerhin schreibt der Fragesteller "Aufgrund der voraussichtlich nachträglichen Beitragszahlung an die Krankenkasse", woraus man gewisse Schlüsse ziehen könnte:-)

Leider bin ich erst kürzlich in dieses Frageforum eingetreten
und habe die Frage erst jetzt entdeckt. Daher die späte Antwort:

Zunächst scheinst Du Deine bAV offensichtlich sehr ernst zu
nehmen und nicht einfach so laufen zu lassen, wie die meisten anderen das mit „blindem Vertrauen“ in was auch immer tun, indem bereits detaillierte Hochrechnungen von Dir gemacht werden. Deine Berechnungen sind grundsätzlich richtig, allerdings vorausgesetzt, die Zahlen von der Versicherung werden genau wie beschrieben eingehalten. Und genau da habe ich und mit mir ein stetig wachsendes Netzwerk unsere
Zweifel.

Zum einen ist die gesamte Presse derzeit voll mit Meldungen darüber, dass Versicherer neben den Abschaffung der Bewertungsreserven-Beteiligung und wegfallenden
Überschüssen z.Z. noch nicht einmal ihre Garantiezinsen erwirtschaften können. Die ersten Pensionskassen wie NeueLeben (NLP), Deutschlands größte - die BVV
(Bankgewerbe) senken sogar ihre bestehenden(!) Garantiezinsen. Und die DeHoGa (Deutscher Hotel- u. Gaststättenverband) hat nach jüngstem Ausstieg von
ERGO und HDI gar keine bAV-Deckung mehr. Soviel zu Deinem angesprochenen „Hintertürchen“.


Falls hier jemand einwenden sollte, es ginge hier ja nicht um Pensionskassen, sondern um Direktversicherung, wäre das allenfalls eine ablenkende Verniedlichung und Du darfst das getrost – rein intellektuell – vernachlässigen, da es sich um
die gleichen Produkte, mindestens aber Systeme handelt.

Aus meiner Sicht hast Du daher 2 Möglichkeiten:

Entweder weiterzahlen und ganz fest daran glauben, dass da
überhaupt noch was kommt, denn vor Dir, so ab 2026 ff., kommen erst mal die geburtenstärksten Jahrgänge mit ihren hohen Ansprüchen und sie fallen gleichzeitig als größte Gruppe der „Einzahler“ weg . . . .

Oder Du – vielleicht zusammen mit ein paar Kollegen, denen
das Thema ebenfalls wichtig ist – sprichst mit dem Arbeitgeber und ihn überzeugt ihn vom

Betriebssparen = einfach bAV. Ohne Bank. Ohne Versicherung. Punkt.

mit betriebseigenem Versorgungswerk. Was der Arbeitgeber
davon hätte?: kontinuierlich wachsendes Mitarbeiterfinanziertes Firmenkapital!
Und was haben die Mitarbeiter davon? Anstelle einer ungewissen „privatwirtschaftlichen Prognosegarantie“ nun eine „staatliche Ausfallgarantie“ bei evtl. Insolvenz des AG. Jüngstes Beispiel: KARSTADT. Jobs sind leider weg, aber deren Betriebsrente sicher!

Für den Fall, dass sich das alles exotisch anhört, gibt es einen tollen Artikel von FOCUS aus 2014 http://www.focus.de/finanzen/news/betriebsrente-fuer-alle-seite-2-nur-eine-minde... oder schau mal hier: https://betriebssparen.de

Übrigens: Es könnte zudem überprüft werden, ob und wie evtl.
bisher angespartes Guthaben aus Direktversicherungen übertragen werden kann und damit selbstverständlich ebenfalls ab sofort verzinst. Eine solche “Übertragungsmöglichkeit” sollte jedoch ausschließlich durch erfahrene
und auf bAV spezialisierte Anwälte/Wirtschaftsprüfer auf Machbarkeit bzw. eventuelle Steuerschädlichkeit geprüft werden.

Viel Glück dabei!

Was ist denn das für eine Direktversicherung, klingt ein bisschen nach § 40b. Wenn dem so ist (und nicht gem. § 3.63 EStG), dann die Frage ob pauschalbesteuert oder ob die Pauschalbesteuerung möglicherweise nach 2005 geändert wurde in volll steuerbefreit (hoffentlich nicht). Wenn pauschalbesteuert, dann ist die Auszahlung steuerfrei bzw. es wird nur sehr wenig Steuer fällig (Ertragsanteilbesteuerung wenn Auszahlung als Rente). Das hängt eben davon ab ob nur Kapitalauszahlung oder auch Rente zugesagt wird.

Kündigung ist unmöglich, nur Beitragsfreistellung. Das kann man ja mal berechnen, wie die Auszahlung aussieht wenn Du weiter einzahlst, und wie es ist wenn Du nicht weiter zahlst. Dann siehst Du wie viel mehr Du herausbekommst wenn Du weiter einzahlst. Deine Beiträge sind ja aber nach wie vor sozialabgabenfrei.