Immobilienkauf 6 Monate nach Ablauf Maklervertrag, wird trotzdem Courtage noch fällig?
Weiß das jemand: Bekannter von mir hatte vor einem 3/4 Jahr über Makler eine Wohnung besichtigt, damals erhielt er dann aber die Auskunft vom Verkäufer, er hätte bereits privat einen Interessenten, der die Wohnung kaufen wolle zu einem besseren Preis, als mein Bekannter bereit war zu zahlen. Nun hat er erfahren, daß die Wohnung wohl nicht verkauft wurde u. der Maklervertrag ausgelaufen ist. Wäre die Courtage trotzdem noch fällig, auch wenn der Maklervertrag ja nicht mehr gilt?
2 Antworten
wir hatten meherere makler gehabt. ALLE ausnahmslos haben mit UNS kontakt aufgenommen und wollte die immobilie innerhalb von nur 6 monaten verkaufen.
leider konnten sie nicht wort halten und keine geeigneten käufer finden. erst nach 2 jahren ist ein "ehemaliger" interessent über eine zeitungsanzeige mit chiffre an uns herangetreten und kaufte am ende das objekt. der makler hat doch dann keinen anspruch mehr auf eine bezahlung.
Wenn der Maklervertrag zwischen Deinem Bekannten und dem Makler bestand (hier reicht auch einfach kongludentes Handeln (also ohne dass ein Vertrag unterzeichnet wurde), hat der Makler weiterhin Anspruch auf seine Courtage. In Deutschland gilt das Nachweisrecht: hat Dich ein Makler mit einem Objekt "bekannt" gemacht, hat er für einen Zeitraum von 2 (?, die Länge ist ein immer wieder diskutiertes Thema) Jahren Ansruch auf eine Courtage, auch wenn der Kaufvertrag später ohne den Makler zustande kommt.
Hatte der Verkäufer den Makler beauftragt, sollte für Deinen Bekannten keine Courtage anfallen.