Der Freund meiner Mitbewohnerin konsumiert Heroin in der Wohnung. Darf ich vorzeitig kündigen?
Hallo!
ich kämpfe nun seit über einem Jahr mit einem Zustand meiner WG den ich jetzt einfach nicht mehr ertrage!
meine Mitbewohnerin (auch beste Freundin) hat einen Freund, der leider Heroin abhängig ist. Wir unterstützen ihn seit Jahren tatkräftig, nur musste ich nach vielen Rückfällen, Lügen, etc. Feststellen das jede Mühe für mich da erfolglos ist und ich mich emotional von ihm trennen muss. Er hat auch mehrmals in meinem Bad konsumiert woraufhin ich ihn beim 2. mal rausgeschmissen habe.
Nach einem Monat Hausverbot durfte er nun wieder in die Wohnung, mit der klaren Absprache, dass er meinen Bereich (Wohnzimmer und mein Zimmer Und Bad) nicht Mehr betreten darf. (unter Absprache mit meiner Mitbewohnerin natürlich) Einfach weil ich nicht meiner besten Freundin verbieten kann und will sich in ihrem Zuhause mit ihrem Freund zu treffen aber gleichzeitig absolut nicht mehr mit dem Zustand klarkomme das ich jederzeit beklaut werden könnte oder ne Drogenleiche in meiner Wohnung finden muss.
Nun haben sich beide meinem Wunsch widersetzt, sich an unseren Absprachen zu halten und haben sich während ich nicht da war heimlich in meinen Bereichen aufgehalten. Nun ist die Situation eskaliert und ich möchte unbedingt so schnell wie möglich ausziehen. Habe ich unter solchen Bedingungen ein Recht darauf vorzeitig zu kündigen? Unser Mietvertrag, den wir auch beide unterschrieben haben, läuft jetzt noch genau ein Jahr.
danke für Eure Hilfe
2 Antworten
Das berührt ja nicht den Mietvertrag gegenüber dem Vermieter. Ihr seid beide Hauptmieter und an den Kündigungsausschluss gebunden.
Höchstens im Binnenverhältnis zur Mitbewohnerin könnte sich ein Anspruch ergeben.
Worauf das hinauslaufen könnte, weiss ich auch nicht genau. Eventuell könntest Du Unterlassung verlangen oder Schadensersatz von ihr für Deinen Mietanteil wegen Unzumutbarkeit. Aber das ist alles unsicher und die Unzumutbarkeit müsste ja auch nachweisbar sein. Also eigentlich eine kaum lösbare Situation.
Und wie häufig hält sich der Freund in der Wohnung auf? ..... Worauf ich hinausmöchte .... ist er noch als Besucher zu betrachten oder eher schon als Mitbewohner?
Wäre Deine Freundin wirtschaftlich überhaupt in der Lage diese Wohnung alleine zu finanzieren?
Wenn ja .... wäre sie auch dazu bereit?
Fakt ist .... Du kommst nicht mal so eben wie gewünscht aus dem Vertrag heraus.
Er ist schon noch als Gast anzusehen aber er kommt halt immer dann, wenn meine Freundin Zeit für ihn hat, also ist er schon an 3 -4 Tagen plus Nacht in der Woche bei uns. Man kann sich eigentlich wunderbar aus dem Weg gehen, was aber unmöglich ist wenn sich die beiden nicht an die Absprachen halten. Er ist bei sich zuhause auch schon rausgeflogen weil er dort auch geklaut hat und ich kann mein Zimmer nicht abschließen weil es keine richtige Tür hat.
Alleine Kann sie die Wohnung nicht finanzieren, was das Ganze auch so kompliziert macht, da sie weder mit ihm noch mit fremden oder anderen Freunden zusammen wohnen will. Was es mir halt auch unmöglich macht einen passenden Nachmieter zu finden.
Sorry - aber wenn besagter Freund sich 3-4 Tage pro Woche in dieser Wohnung aufhält, dann ist er kein Besuch mehr. Sondern er wohnt dann dort auf's Jahr gerechnet - ein halbes Jahr mit dort.
Ich wäre da jetzt "brutal" und würde das entsprechend dem Vermieter melden - Dauerbesuch .... zusätzlich muss der Vermieter keine drogenabhängigen Mitbewohner dulden.
Oberbegriff .... vertragswidrige Nutzung .....
...... vertragswidriger-gebrauch-der-mietsache-bei-drogen-der-wohnung/
Drogenbesitz, -anbau und -handel gehören zu den vertragswidrigen Nutzungen der Wohnung.
deine Einschätzung Hat mir geholfen, ich glaube ich komme um ein Gespräch mit den Vermieter tatsächlich nicht drum herum.. Vielen Dank!
Beim 2. Teil deiner Antwort verstehe ich leider nicht ganz was du damit sagen möchtest..