Der Freund meiner Mitbewohnerin konsumiert Heroin in der Wohnung. Darf ich vorzeitig kündigen?

2 Antworten

Das berührt ja nicht den Mietvertrag gegenüber dem Vermieter. Ihr seid beide Hauptmieter und an den Kündigungsausschluss gebunden.

Höchstens im Binnenverhältnis zur Mitbewohnerin könnte sich ein Anspruch ergeben.


PrettyThing 
Beitragsersteller
 03.10.2020, 15:17

Beim 2. Teil deiner Antwort verstehe ich leider nicht ganz was du damit sagen möchtest..

Andri123  03.10.2020, 15:24
@PrettyThing

Worauf das hinauslaufen könnte, weiss ich auch nicht genau. Eventuell könntest Du Unterlassung verlangen oder Schadensersatz von ihr für Deinen Mietanteil wegen Unzumutbarkeit. Aber das ist alles unsicher und die Unzumutbarkeit müsste ja auch nachweisbar sein. Also eigentlich eine kaum lösbare Situation.

Und wie häufig hält sich der Freund in der Wohnung auf? ..... Worauf ich hinausmöchte .... ist er noch als Besucher zu betrachten oder eher schon als Mitbewohner?

Wäre Deine Freundin wirtschaftlich überhaupt in der Lage diese Wohnung alleine zu finanzieren?

Wenn ja .... wäre sie auch dazu bereit?

Fakt ist .... Du kommst nicht mal so eben wie gewünscht aus dem Vertrag heraus.


PrettyThing 
Beitragsersteller
 03.10.2020, 16:53

Er ist schon noch als Gast anzusehen aber er kommt halt immer dann, wenn meine Freundin Zeit für ihn hat, also ist er schon an 3 -4 Tagen plus Nacht in der Woche bei uns. Man kann sich eigentlich wunderbar aus dem Weg gehen, was aber unmöglich ist wenn sich die beiden nicht an die Absprachen halten. Er ist bei sich zuhause auch schon rausgeflogen weil er dort auch geklaut hat und ich kann mein Zimmer nicht abschließen weil es keine richtige Tür hat.

Alleine Kann sie die Wohnung nicht finanzieren, was das Ganze auch so kompliziert macht, da sie weder mit ihm noch mit fremden oder anderen Freunden zusammen wohnen will. Was es mir halt auch unmöglich macht einen passenden Nachmieter zu finden.

wilees  03.10.2020, 18:14
@PrettyThing

Sorry - aber wenn besagter Freund sich 3-4 Tage pro Woche in dieser Wohnung aufhält, dann ist er kein Besuch mehr. Sondern er wohnt dann dort auf's Jahr gerechnet - ein halbes Jahr mit dort.

Ich wäre da jetzt "brutal" und würde das entsprechend dem Vermieter melden - Dauerbesuch .... zusätzlich muss der Vermieter keine drogenabhängigen Mitbewohner dulden.

Oberbegriff .... vertragswidrige Nutzung .....

...... vertragswidriger-gebrauch-der-mietsache-bei-drogen-der-wohnung/

Drogenbesitz, -anbau und -handel gehören zu den vertragswidrigen Nutzungen der Wohnung.

PrettyThing 
Beitragsersteller
 04.10.2020, 13:00
@wilees

deine Einschätzung Hat mir geholfen, ich glaube ich komme um ein Gespräch mit den Vermieter tatsächlich nicht drum herum.. Vielen Dank!