Kann ich für meinen Mitbewohner bürgen?

5 Antworten

Fabolon

Wird die Vermietung an deine griechische Mitbewohnerin von der Stellung einer Bürgin/eines Bürgen abhängig gemacht, entscheidet auch die Verwaltung darüber, ob du akzeptiert wirst. Letztendlich wird deine Bonität ausschlaggebend sein.

Wenn Ihr beide Hauptmieter seid, haftest Du ohnehin für die Gesamtmiete ( jeder der gemeinschaftlkchen Hauptmieter). Eine Bürgschaft durch Dich für den hälftigen Anteil der Mitbewohnerin ist also vollkommen sinnfrei und bringt dem Vermieter keine zusätzliche Sicherheit.

Und eine zusätzliche Sicherheit wünscht er ja offenbar.

Ist nicht morgen der 1.Juni, und sie zieht dann ohne Mietvertrag ein?

Es kann jeder eine Bürgschaft abgeben. Es ist egal, ob ein Bürge im Mietvertrag steht.

Die Frage ist nur, ob das für die Hausverwaltung OK ist.

Ich würde für so etwas nie eine Bürgschaft abgeben. Wenn das schief geht dann hast du den Ärger.

Diese Frage stellt ihr am besten der Hausverwaltung.
wenn hier jemand Nein sagen würde, würdest du doch fragen warum?
also wendet euch an die Hausverw. die werden euch darüber Auskunft geben.