Darf Urlaubsgeld vom AG nur anteilig ausgezahlt werden, bei Kündigung zum 30.06.?
Ich habe mein seit mehreren Jahren laufendes Arbeitsverhältnis zum 30.06.21 ordentlich gekündigt. Nun hat mir mein GF mitgeteilt, dass er mein Urlaubsgeld nur anteilig auszahlen will. In meinem Arbeitsvertrag ist jedoch nicht die Rede davon, dass die Zahlung des Urlaubsgelds eine freiwillige Sonderzahlung ist oder im Rahmen einer Kündigung nur anteilig ausgezahlt wird.
Der genaue Wortlaut in meinem Arbeitsvertrag lautet: "Während des Erholungsurlaubs erhält er eine zusätzliche Zahlung als Urlaubsmehrvergütung in Höhe von xxxx. Im ersten Jahr lediglich anteilmäßig im Verhältnis der Beschäftigungsdauer. Die Zahlung der Urlaubsmehrvergütung erfolgt jeweils mit dem Aprilgehalt."
Für mich klingt das nicht so, als könnte der AG hier irgendwelche Anteile des Geldes wegen der Kündigung zurück halten. Was meint Ihr dazu?
Danke und viele Grüße
Lena
3 Antworten
Als ich bei meinem AG angefangen habe (zum 01.06.) wurde mir mein Weihnachtsgeld auch nur anteilig ausgezahlt. Das ist normal. Du hast vollen Anspruch wenn du ein vollständiges Jahr gearbeitet hast.
Wenn man die Klausel auslegt, sehe ich Deinen AG im Recht!
" Im ersten Jahr lediglich anteilmäßig im Verhältnis der Beschäftigungsdauer."
Was im ersten Jahr gilt, kann man folgerichtig auch für das letzte Jahr übertragen.
oder im Fall des unterjährigen Ausscheidens. Steht davon nichts drin?
Würdest du das Urlaubsgeld auch erwarten, wenn du zum 1.2. schon gekündigt hättest.
Mmmmh... aber es ist ja explizit das erst Jahr als Ausnahme genannt. Man hätte ja auch einen Zusatz "im Falle einer Kündigung" nennen können.
Trotzdem danke für deine Einschätzung