Darf eine Mieterhöhung einfach per Lastschrift eingezogen werden?
Ist es rechtens wenn eine Mieterhöhung einfach so per Lastschrift vom Vermieter eingezogen wird, wenn dieser die Erlaubnis zum Lastschrifteinzug der Monatsmiete hat oder muss er sich dafür erst eine Einverständniserklärung des Vermieters holen?
2 Antworten
Wieso sollte der Vermieter seine eigene Zustimmung einholen? Hat der einen kleinen Mann im Ohr? Wahrscheinlich meinst Du die Zustimmung des Mieters.
Die Frage ist doch zunächst, ob die Mieterhöhung überhaupt wirksam ist. was entweder der vorherigen Vereinbarung (bei der Staffelmiete), der Ankündigung (bei der Indexmiete) oder der Zustimmung des Mieters bei der Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete bedarf. Liegt davon nichts vor, darf der Vermieter nicht einfach eine erhöhte Miete einziehen. Dann sollte man dem Lastschrifteinzug widersprechen und den Betrag rückbuchen lassen. Ist aber alles rechtens, dann braucht es keiner zusätzlichen Zustimmung. Es ist doch gerade Sinn der Lastschrift, das Leben zu erleichtern.
Nein, der Vermieter braucht vom Vermieter keine Einverständniserklärung.
Bucht der Vermieter mittels Lastschrift (oder Abbuchungsermächtigung) aber die Mieterhöhung ohne Einverständniserklärung des Mieters ab, dann gilt der fehlende Widerspruch nicht als* stillschweigende Einverständniserklärung* des Mieters. Der Mieter kann die Belastung mit der Mieterhöhung noch sehr lange zurückrufen bzw. gegenüber der laufenden Kaltmiete aufrechnen.
Der Vermieter braucht bei diesen Einzugsverfahren also die ausdrückliche Zustimmung des Mieters zur Mieterhöhung.
Anders verhält es sich, wenn der Mieter autonom die erhöhte Miete entweder per Einzelüberweisung oder Dauerauftrag überweist. Da darf der Vermieter vom stillschweigenden Einverständnis ausgehen.
Und hier die Details vom LG Stuttgart, Urteil vom 26. Oktober 2011 – Az. 13 S 41/11: