Darf das Fitnessstudio Mahn- und Rücklastschrift-Gebühren einfach per Lastschrift einziehen?
Hallo alle zusammen,
wegen einer Rücklastschrift (nicht ausreichende Kontodeckung) hat mir mein Fitnessstudio neben dem monatl. Beitrag von 19,90 noch ein mal 7,90 Mahn- und Rechnungsgebühren, sowie 10,00 Rücklastschrift-Gebühren per Lastschrift abgebucht. Ich kenne es so, dass ich in so einem Fall eine Rechnung/Mahnung geschickt bekomme und den Betrag dann selbst überweisen muss. In diesem Fall habe ich nie ein Schreiben vom Fitnessstudio bekommen, das, wie gesagt, den Betrag einfach ohne irgendetwas zu sagen abgebucht hat. Daher meine Frag: Dürfen Mahngebühren per Lastschrift abgebucht werden (selbst, wenn eine Mahnung rausgegangen ist)?
LG Franz
3 Antworten
Hallo,
du bist gedanklich sicher bei einem *Dauerauftrag*, bei dem nur feste Beträge eingezogen werden dürfen.
Beim Vertrag per Lastschrifteinzug sind die Beträge/Summen dagegen veränderlich.
Ich kenne es so, dass ich in so einem Fall eine Rechnung/Mahnung geschickt bekomme und den Betrag dann selbst überweisen muss.
Dann kennst Du es nun auch anders.
Sieh einfach mal in die Vereinbarung zur Abbuchung. Da steht bestimmt drin, dass auch Nebenleistungen abgebucht werden dürfen.
NAtürlich, ausser alle dafür notwendigen Daten gehen aus dem Abbuchungsbeleg hervor.
Im Allgemeinen werden Mahngebühren erst mit dem Erhalt der ersten Mahnung fällig. Ab diesem Zeitpunkt gerätst Du in Verzug und hast die Kosten zu tragen, die dann für den Gläubiger entstehen, damit seine offene Rechnung bezahlt wird.
Allerdings tritt ein Verzug auch ohne Mahnung ein.
Dies ist immer dann der Fall, wenn ein besonderer Zahlungstermin in einem Vertrag oder laut Gesetz vereinbart wurde.
Also: Erfolgt die Zahlung nicht zum festgesetzten Termin, ist der Einzug der Folgekosten zulässig.
Okay, vielen Dank für die schnelle Antwort. Aber eine Rechnung müssen die Betreiber mir dennoch schicken, oder?