Gebrauchtes Rad gekauft, Rahmen gebrochen, wer haftet nun?
Der Hersteller oder der der das Rad verkauft hat? Hab es aus dem Bekanntenkreis übernommen und nun das, bin gestürzt und hab mir richtig weh getan. Da das nicht passieren sollte, frag ich mich, ob ich vom Hersteller nun ein neues Rad fordern kann o. vom Verkäufer den Kaufbetrag zumindest zurückverlangen darf.
2 Antworten
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das Produkthaftungsgesetz dürfte Dir recht geben- zumind. wenn das Rad noch keine 10 Jahre alt war. Schreib den Hersteller an, der dürfte Dein Ansprechpartner sein.
Du musst auch angeben was du gemacht hast mit dem Rad bzw. wie alt das Rad war. Wenn du jetzt mit einem Citybike in den Bergen unterwegs warst, dann wirst du wohl nichts bekommen. (Bisschen extremes Beispiel, aber du weißt was ich meine, oder?)