Darf die Mietkaution auf ein Sparkonto mit dem Namen des Vermieters angelegt werden?

2 Antworten

Es gibt sogenannte Anderkonten. Da ist Kontoinhaber die Person A und wirtschaftlich Berechtigter die Person B.

Damit ist die Trennung vom Vermögen des Vermieters erreicht. Ein solches Konto erfüllt die gesetzlichen Vorgaben.


Nadin53 
Beitragsersteller
 16.06.2019, 18:16

Vielen Dank das beruhigt mich total

Der Vermieter darf das Geld bzw. Sparbuch nicht auf seinen Namen anlegen, sondern muss die Kaution von seinem übrigen Vermögen getrennt halten § 551 Abs 3 BGB.

Quelle: https://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kaution_neu.htm

Im vorliegenden Fall ist m. E. Dein Interesse durch die Unterkontoführung mit Deinem Namen und dem Hinweis Mietkaution ausreichend gewahrt.


Nadin53 
Beitragsersteller
 16.06.2019, 15:50

Hm verstehe ich irgendwie nicht so ganz, ich bin da ja aufgeführt wenn das nicht reicht was muss ich dann machen ?

Andri123  16.06.2019, 16:03
@Nadin53

Doch, das reicht. Das Konto wird ja als Kautionskonto geführt mit Deinem Namen im Vermerk und ist somit insolvenzfest vom Vermögen des Vermieters getrennt.

Nadin53 
Beitragsersteller
 16.06.2019, 16:14
@Andri123

Danke das ist mir echt zu kompliziert , da stehen so viele Sachen die haben mich völlig durcheinandergebracht

Andri123  16.06.2019, 17:17
@Nadin53

Der link war vielleicht kompliziert, aber Littlearrow hatte Dir auch schon geschrieben, dass das so o.k. ist. Nur mal erwähnt, damit sich niemand übergangen fühlt...

LittleArrow  16.06.2019, 21:00
@Nadin53

Entschuldige bitte, wenn ich Dich etwas irritiert habe. Aber mit dem Unterkonto für Mietkaution auf Deinen Namen ist eine ausreichende Trennung "Deiner" Kaution von "seinen" übrigen (Unter)Konten gewährleistet. Du kannst hierzu auch direkt die Bank ansprechen.