Darf die Mietkaution auf ein Sparkonto mit dem Namen des Vermieters angelegt werden?
Mein Vermieter hat ein Sparkonto wo meine Mietkaution eingezahlt wurde eröffnet, das ganze läuft auf seinen Namen. Ich habe als Nachweis einen Ausdruck von der Bank erhalten wo ich als Vermerk Mietkaution und mein Name mit Bezeichnung Unterkonto geführt werde? Ist das ausreichend ? Wir haben keine besonderen Vereinbarungen bezüglich der Mietkaution getroffen ?!
2 Antworten
Es gibt sogenannte Anderkonten. Da ist Kontoinhaber die Person A und wirtschaftlich Berechtigter die Person B.
Damit ist die Trennung vom Vermögen des Vermieters erreicht. Ein solches Konto erfüllt die gesetzlichen Vorgaben.
Der Vermieter darf das Geld bzw. Sparbuch nicht auf seinen Namen anlegen, sondern muss die Kaution von seinem übrigen Vermögen getrennt halten § 551 Abs 3 BGB.
Quelle: https://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kaution_neu.htm
Im vorliegenden Fall ist m. E. Dein Interesse durch die Unterkontoführung mit Deinem Namen und dem Hinweis Mietkaution ausreichend gewahrt.
Entschuldige bitte, wenn ich Dich etwas irritiert habe. Aber mit dem Unterkonto für Mietkaution auf Deinen Namen ist eine ausreichende Trennung "Deiner" Kaution von "seinen" übrigen (Unter)Konten gewährleistet. Du kannst hierzu auch direkt die Bank ansprechen.
Hm verstehe ich irgendwie nicht so ganz, ich bin da ja aufgeführt wenn das nicht reicht was muss ich dann machen ?