Name für Kleingewerbe bei anmeldung?


14.09.2021, 23:05

Ich danke euch im Voraus für euere Antworten und dass ihr Zeit genommen habt meine frage zu lesen :)

1 Antwort

Wenn das Wort "Jänner" für Januar sagt, dass Du die Frage für Österreich stellst, kann ich es Dir nicht sagen.

Falls Du in Österreich nur Deutsch gelernt hast (oder das was die Österreicher für deutsch halten), das aber in Deutschland machen willst, so ist das kein Problem.

Dein:

„Woodcrafts by ALMN“

wäre zulässig, wenn auf Deiner Internetseite und Deinen Quittungen der volle Name zu finden ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Freezee151 
Beitragsersteller
 15.09.2021, 10:02

Nein, ich komme von weiter weg, und bin erst seit 2 Jahre hier.
Hab die Sprache nie in der Schule gelernt, nur über einen App seit ich hier bin, und ich wohne an die Grenze mit AUT, deshalb fällt mir ab und zu schwer zu formulieren/schreiben. Viele meine Freunde sind von AUT, und einer schreibt so, der andere so.
Es tut mir leid wegen meine Formulierung/ Rechtschreibfehler. :)

Vielen dank, für Dein Antwort!.

wfwbinder  15.09.2021, 10:10
@Freezee151

nein, kein Problem. Es ging eben nur darum festzustellen, ob österreichisches, oder deutsches Recht anzuwenden ist.