Wurde dem Arbeitnehmer denn eine Frist zur Rücksendung gegeben? Und in welchen Punkten war er unehrlich? Bzgl. seiner Qualifikation?

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Wenn du an diesem Tag regulär gearbeitet hast, steht dir Ausgleich in Form von Freizeit oder Bezahlung mit Feiertagszuschlag zu. Wenn du aber ohnehin frei gehabt hättest, ändert sich daran nichts und du hast keine Absprüche.

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