Darf der Arbeitgeber die mir zugesicherte Gehaltserhöhung zurück nehmen?

2 Antworten

Wer ist denn bei der Bank für Vertragsangelegenheiten zuständig? Die Vorgesetzte oder die Personalabteilung? Doch eher wohl letztere. Der Vorgesetzten dürfte die Zuständigkeit und damit auch die rechtliche Vertretungsmacht fehlen verbindliche Zusagen in dieser Hinsicht abzugeben.


Janina375 
Beitragsersteller
 03.05.2019, 09:33

Ja da hast du wohl recht. War zu naiv zu glauben das meine Vorgesetzte ihr Wort hält und hätte warten müssen bis mir alles schriftlich vorliegt und erst dann kündigen.

Also ich sehe das nicht als eine zugesicherte Gehaltserhöhung, wenn ich deine Worte mal zusammenfasse, möchte dein Chef Budget beantragen und dann die Sache an HR geben, damit deine Gehalt angepasst wird. In der Regel erhält man danach auch noch etwas schriftliches, da der Vertrag ja angepasst wurde. Ich denke, da kannst Du Dich auf den Kopf stellen, das wird nichts mehr.


Janina375 
Beitragsersteller
 02.05.2019, 15:26

Die Zusage erfolgte mündlich bei dem Zielvereinbarungsgespräch, meine Vorgesetzte stimmte mir zu, das ich für die neuen anfallenden Aufgaben mehr Lohn bekommen sollte.

Ich bin mir nicht mehr 100% sicher aber ich glaube das es sogar dokumentiert wurde im Zielvereinbarungsbogen, ich schau mal heute Abend nach.

Würde das irgendwas an der Situation ändern?

dfritz  02.05.2019, 15:31
@Janina375

Glaube ich nicht. Geh mal davon aus, Du gehst vor Gericht und klagst. Was möchtest Du denn einklagen ? Es steht ja nicht einmal eine Summe im Raum. Die Lohnerhöhung könnte 1 € sein oder auch 1000 €. Auch den Hinweis, das Dir mehr Lohn zustehen sollte, das war vielleicht eine zustimmende Meinung, aber mehr nicht. Wie gesagt, da hätte etwas offizielles kommen müssen von der Geschäftsführung bzw. HR.

Janina375 
Beitragsersteller
 02.05.2019, 16:07
@dfritz

Es war eine Zusage in Höhe von 200€ Netto. Dies ist auch in den E-Mails ersichtlich.

Anscheinend kommt man mit Ehrlichkeit nicht weiter... ich hätte warten müssen bis ich mehr Lohn bekomme und erst dann Bescheid geben das ich kündigen werde.

Ich habe ehrlich gesagt nicht damit gerechnet da ich mit meiner Vorgesetzten befreundet bin das die mich so hintergeht.

Privatier59  03.05.2019, 06:19
@Janina375

Wie kann denn die Zusage auf einen Nettobetrag gegeben werden? Das wäre doch völlig ungewöhnlich da die Höhe der Abzüge nicht absehbar ist.

Janina375 
Beitragsersteller
 03.05.2019, 09:37
@Privatier59

Wir haben gemeinsam alles durchgerechnet und einen Bruttobetrag ausgemacht was in der Summe 200€ Netto mehr beträgt und uns drauf geeinigt.