Darf der Arbeitgeber die mir zugesicherte Gehaltserhöhung zurück nehmen?
Hallo zusammen,
ich hoffe das mir jemand mit einem Rat weiterhelfen kann.
Ich arbeite bei einer Bank intern im „Backoffice“ und stehe eigentlich im guten Verhältnis zu meiner Vorgesetzten.
Im Oktober 2018 hatten wir ein Zielvereinbarungsgespräch geführt wo ich auch angesprochen habe das sich mein Aufgabengebiet ständig erweitert und ich dementsprechend Leistungsgerecht bezahlt werden möchte, sprich eine TG Erhöhung haben möchte. Meine Vorgesetzte hat mir hier zugestimmt und meinte das Sie im Januar die Budgetierung planen muss und schreibt sich das auch mit ein.
So, es ist weder im Januar, Februar, März und April nichts passiert obwohl ich des öfteren nachgefragt habe auch per Mail, wurde aber nur vertröstet das die Angelegenheit noch in Bearbeitung ist. Am 18.04.19 kam dann die E-Mail mit folgender Aussage: Die Unterlagen von dir werden aufbereitet und an die Personalabteilung weitergeleitet.
In der Zwischenzeit hat sich bei mir auch privat was geändert weshalb ich entschlossen habe ein Vollzeitstudium anzufangen ab November.
Die Gehaltserhöhung hat bisher immer noch nicht stattgefunden. Obwohl diese mir Zugesagt wurde.
Da ich im guten Verhältnis zu meiner Vorgesetzten war und Fair sein wollte habe ich Sie über meine Pläne informiert, damit die rechtzeitig eine Nachfolgerin finden können und Bescheid geben das ich auf jeden Fall noch bis Ende Oktober da sein werde.
Eine schriftliche Kündigung habe ich noch nicht abgegeben.
Heute habe ich nochmal bei meiner Vorgesetzten nachgefragt bzgl. der zugesichert Lohnerhöhung diese meinte dann da ich ja kündigen werde steht das nicht mehr zur Debatte obwohl ich noch 6 Monate im Betrieb bleiben werde und keine leistungsgerechte Bezahlung kriege.
Ist das überhaupt rechtlich zulässig?
Kann man in meinem Fall was unternehmen da ich jetzt benachteiligt werden obwohl die schriftliche Kündigung nicht mal vorliegt?
Ich wäre euch für jeden Ratschlag dankbar.
Lg. J
2 Antworten
Wer ist denn bei der Bank für Vertragsangelegenheiten zuständig? Die Vorgesetzte oder die Personalabteilung? Doch eher wohl letztere. Der Vorgesetzten dürfte die Zuständigkeit und damit auch die rechtliche Vertretungsmacht fehlen verbindliche Zusagen in dieser Hinsicht abzugeben.
Ja da hast du wohl recht. War zu naiv zu glauben das meine Vorgesetzte ihr Wort hält und hätte warten müssen bis mir alles schriftlich vorliegt und erst dann kündigen.
Also ich sehe das nicht als eine zugesicherte Gehaltserhöhung, wenn ich deine Worte mal zusammenfasse, möchte dein Chef Budget beantragen und dann die Sache an HR geben, damit deine Gehalt angepasst wird. In der Regel erhält man danach auch noch etwas schriftliches, da der Vertrag ja angepasst wurde. Ich denke, da kannst Du Dich auf den Kopf stellen, das wird nichts mehr.
Glaube ich nicht. Geh mal davon aus, Du gehst vor Gericht und klagst. Was möchtest Du denn einklagen ? Es steht ja nicht einmal eine Summe im Raum. Die Lohnerhöhung könnte 1 € sein oder auch 1000 €. Auch den Hinweis, das Dir mehr Lohn zustehen sollte, das war vielleicht eine zustimmende Meinung, aber mehr nicht. Wie gesagt, da hätte etwas offizielles kommen müssen von der Geschäftsführung bzw. HR.
Es war eine Zusage in Höhe von 200€ Netto. Dies ist auch in den E-Mails ersichtlich.
Anscheinend kommt man mit Ehrlichkeit nicht weiter... ich hätte warten müssen bis ich mehr Lohn bekomme und erst dann Bescheid geben das ich kündigen werde.
Ich habe ehrlich gesagt nicht damit gerechnet da ich mit meiner Vorgesetzten befreundet bin das die mich so hintergeht.
Wie kann denn die Zusage auf einen Nettobetrag gegeben werden? Das wäre doch völlig ungewöhnlich da die Höhe der Abzüge nicht absehbar ist.
Wir haben gemeinsam alles durchgerechnet und einen Bruttobetrag ausgemacht was in der Summe 200€ Netto mehr beträgt und uns drauf geeinigt.
Die Zusage erfolgte mündlich bei dem Zielvereinbarungsgespräch, meine Vorgesetzte stimmte mir zu, das ich für die neuen anfallenden Aufgaben mehr Lohn bekommen sollte.
Ich bin mir nicht mehr 100% sicher aber ich glaube das es sogar dokumentiert wurde im Zielvereinbarungsbogen, ich schau mal heute Abend nach.
Würde das irgendwas an der Situation ändern?