Gewerbeabmeldung rückwirkend umdatieren?
Problem ist folgendes. Ich habe zum 1.6.18 mein kleingewerbe (nebenbei Nageldesign) abgemeldet, habe aber schon das gesamte Jahr 2018 nicht mehr gearbeitet und 0 Euro Einnahmen oder Ausgaben gehabt, was ich auch anhand vom lohnsteuerjahresausgleich belegen kann. Ich habe nun vor 9 Wochen mein zweites Kind bekommen und wollte elterngeld beantragen. Problem ist, dass durch das Gewerbe was 2018 noch offiziell existierte, nicht die letzten 12 Monate (wie bei Angestellten üblich) berechnet werden für mein elterngeld, sondern einfach das Kalenderjahr 2018. Ich hab aber erst ab dem 1.5.18 wieder meinen Job im Angestellten Verhältnis angefangen nach der Elternzeit meines ersten Kindes... Mir wurden somit durch dieses Gewerbe rund 4000 Euro fehlen obwohl das immer nur ein bisschen Hobby war und ich im gesamten Jahr 2018 nicht mehr gearbeitet habe über mein Gewerbe. Leider kann mir keiner sagen ob das Datum der abgmeldung nochmal rückwirkend geändert werden kann. Belegen kann ich wir gesagt dass nichts mehr erwirtschaftet wurde
2 Antworten
Hallo,
" .....hab aber erst ab dem 1.5.18 wieder meinen Job im Angestellten Verhältnis angefangen nach der Elternzeit meines ersten Kindes...
lies mal unter "Ausnahmen", ob evtl. etwas zu retten ist ?
https://www.elternzeit.de/elterngeld/elterngeld-fuer-selbststaendige/
Wer hindert Dich daran im Elterngeldantrag einzutragen, dass Du 2018 keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb hattest?
Lohnsteuerjahresausgleich = ESt-Erkl.
Die Fragerin hat einfach ihr Gewerbe erst in 2018 abgemeldet anstatt zum 31.12.2017.
Problemstellung, nun wird sie bei der Berechnung des Elterngeldes so behandelt als würde das Gewerbe in 2018 noch Bestand gehabt haben, obwohl sie keine Einnahmen aus dem Gewerbe hatte (kann sie Durch Steuererklärung nachweisen.
Elterngeldstelle interessiert das nicht.
Wobei ich mich frage, was ein Lohnsteuerjahresausgleich (der kann nur vom Arbeitgeber am Jahresende vorgenommen werden) mit den Einnahmen aus einem Gewerbe zu tun hat. Mittels EUR und Einkommenssteuererklärung erscheinen hier im Einkommenssteuerbescheid die Gesamteinnahmen der Ehefrau. Hierbei sollte sich der Beitrag zur Industrie- und Handelskammer für das KJ 2018 einen negativen Gewinn aus dem Gewerbe beitragen.
Niemand aber es interessiert die elterngeldstelle nicht. Das Gewerbe hat existiert also wird ein anderer Zeitraum berechnet. Habe ja bereits mit den gesprochen bei der elterngeldstelle. Nur wenn das Gewerbe 2018 abgemeldet gewesen wäre würden sie es gelten lassen und somit ganz normal die 12 Monate vor Geburt als Berechnungsgrundlage nehmen
Dann würde ich gegen den Bescheid Widerspruch einlegen und sagen, das Gewerbe wurde nicht ausgeübt. Nur wegen der Unterlassungssünde der rechtzeitigen Abmeldung kann es nicht zu falschen Ergebnissen kommen.
Hat die Elterngeldstelle wirklich die Gewerbeabmeldung überprüft? Ist bei unseren Mandanten nie passiert.
Ja leider schon... War auch ziemlich verwundert aber die wussten aufeinmal davon und kamen dann mit dem anderen Kalenderjahr daher . Habe dann versucht zu erklären dass keine Arbeit mehr ausgeübt wurde und hab auch den Auszug vom Finanzamt vorgelegt dass ich keine Einnahmen hatte... Interessiert aber nicht.... Die mitarbeiterin bei der Stadt (wo ich danach war) sagte das Datum der Abmeldung unzuändern rückwirkend wäre wohl nicht möglich konnte mir aber keine definitive Antwort geben... Also sollte ich lieber einen Termin beim Anwalt machen?
Ich hab den Buchstabensalat nicht verstanden. Nach der zweiten Zeile ist alles verschwommen.
Worum geht's? Irgendwas mit "lohnsteuerjahresausgleich", was wohl Lohnsteuerjahresausgleich heißen soll, ist mir noch ins Auge gesprungen - der Fragesteller ist also offenbar Arbeitgeber. War es das?