Inventurdifferenzen an der Tankstelle selbst bezahlen?
Ein Bekannter von mir arbeitet fast immer alleine an der Tankstelle und immer in der Spätschicht. Da man ja ab und an ins Lager muss um Ware aufzufüllen oder andere Sachen außerhalb des Verkaufsraumes erledigen muss ist er nicht immer in diesem Raum anwesend. Nun drohte der Arbeitgeber damit die zukünftigen Inventurdifferenzen von ihm und seinem Kollegen, der auch die spät alleine machen muss, erstattet zu bekommen sollte der Arbeitgeber ihn nochmal beobachten wie der Kunde allein im Laden steht. Die Erklärung seiner Seite er hätte stehts vor Ort sein oder die Eingangstür in der Zeit auch verriegelt können.
Die Frage ist nun darf der Arbeitgeber zu solchen Maßnahmen greifen und muss er diese Kosten tragen wenn sein Chef dies verlangt?
4 Antworten
Als ehemaliger Nachtschichtler an einer Tankstelle:
Mit Auffüllen von Ware hatte die Nachtschicht grundsätzlich nichts zu tun, dies war Arbeit der Tages- und der Spätschicht, die zudem mit mindestens zwei Mitarbeitern besetzt war. Dafür durften wir jede Nacht ein Regal reinigen.
Wenn's auf WC ging, habe ich die Tür und die Zapfsäulen gesperrt.
Ich splitte es mal auf. Grundsätzlich ist die Inventur das Problem des AG. Wenn dieser aber anordnet, Kunden nicht ohne Personalüberblick im Raum zu haben, ist dem Folge zu leisten. Das bedeutet eben, dass der Raum versperrt werden muss. Geht das nicht, muss man das dem AG mitteilen und dieser muss die Möglichkeit schaffen oder andere Arbeit bleibt liegen. Hält sich der AN nicht dran, könnte er ggf. zum Ersatz des Schadens verpflichtet werden.
Ich gehe jedoch davon aus, daß auch mit dem Abschließen nicht eine gewisse Differenz in der Inventur bleibt. Und diese wird dann nicht mehr dem AN anzulasten sein.
Wenn der Chef das so will, dann wird das so gemacht, wozu gibt es wohl diese bin "gleich zurück" Schilder bzw einen Nachtschalter an der Tankstelle.
Der AG hat ein Weisungsrecht.
Wenn dann allerdings immer noch Differenzen auftauchen, können diese natürlich nicht dem AN zur Last gelegt werden.
Inventurdifferenzen gehen zu Lasten des Arbeitgebers.
Warendiebstähle muss ein Unternehmen einkalkulieren. Selbst bei ständiger Präsenz im Verkaufsraum kann ein Arbeitnehmer Diebstähle nicht vollumfänglich verhindern.