Darf eine GmbH Ihrem GF eine Wohnung mieten, obwohl der eigentliche Wohnsitz in einer anderen Stadt ist?
Zum Aufbau einer neuen unselbständigen Betriebsstätte muss der GF regelmässig und über eine längeren Zeitraum ( min 1. Jahr ) in eine andere Stadt reisen - wofür die GmbH dem GF eine Wohnung mieten möchte.
Werden die Kosten für diese Wohnung als Ausgabe für die GmbH angerechnet?
Welche Bedingungen müssen gegeben sein, damit diese als kosten angesetzt werden.
Was passiert, wenn diese NICHT als Kostenträger anerkannt werden, darf die Wohnung dennoch durch die GmbH angemietet werden und wie wird dies dann behandelt/ versteuert?
Danke
2 Antworten
Ist der GF an der GmbH beteiligt? So pauschal lässt sich das jedenfalls nicht beantworten. Da kommt es wirklich auf die Details an. Ich würde bevor man so etwas startet eine (richtige) steuerliche Beratung empfehlen.
Wenn die GmbH damit den Hotelaufenthalt spart und es keine private Interessen des Geschäftsführers gibt, ist die Miete Betriebsausgabe.
Der Beteiligung des GF an der GmbH liegt bei 5%