Bei B2B als Privatverbraucher bestellen?

1 Antwort

Du kannst Dich natürlich als Einzelunternehmer ausgeben, d.h. Dein Unternehmen heisst dann z.B. "MdAyql0 Beratung und Handel". Ob das Finanzamt dies jedoch anerkennt (sprich: eine Gewinnerzielungsabsicht zu erkennen ist), wäre doch sehr fraglich, wenn Du darüber nur Einkäufe tätigst.

Steuerlich wirst Du auch in Schwierigkeiten kommen, denn B2B-Angebote werden i.a. netto angegeben und Du musst das Spielchen mit der Umsatzsteuer beherrschen - ansonsten wird das Finanzamt erstens die per Vorsteuerabzug unrechtmäßig ignorierte Umsatzsteuer einfordern und zweitens Fragen bezüglich Deines Unternehmensstatus stellen.

Der Großhändler wird von Dir eine Steuernummer oder einen HRB-Eintrag fordern, d.h. kann gegenüber seinem Finanzamt die Sache sauber darstellen. Wenn Du allerdings Deine Angaben gefälscht hast (sprich: Unternehmen und Steuernummer gibt es nicht), dann kommen einem so Stichworte wie Steuerhinterziehung und Betrug in den Sinn.

Mit anderen Worten: davon ist kategorisch abzuraten. Solltest Du einen Nebenjob als z.B. Freiberufler oder Selbständiger haben, kannst Du diese Einzelunternehmereigenschaft natürlich dafür nutzen. Bezüglich Vorsteuerabzug wird sich die Frage stellen, ob Du ein Kleinunternehmer bist oder nicht.


MdAyql0 
Beitragsersteller
 29.03.2020, 13:39

Und wenn die Angebote brutto sind und das Unternehmen existiert (z.B. mein Arbeitgeber)?

gandalf94305  31.03.2020, 10:02
@MdAyql0

Steuerlich läuft das dann über das Unternehmen. Kaufst Du damit z.B. einen Laptop für 2.000 EUR, so ist das dann im Anlagevermögen des Unternehmens... es sei denn, Du bekommst das Gerät für drei Jahre als Arbeitsgerät überlassen und übernimmst es anschließend für einen symbolischen Betrag. Das wäre ja ok.

Es gibt hier Grauzonen. Je nach Unternehmen wäre ich auch vorsichtig, wenn solche Positionen bei einer Steuerprüfung plötzlich auftauchen und hinterfragt werden, das Unternehmen davon jedoch nichts weiß.

MdAyql0 
Beitragsersteller
 31.03.2020, 15:39
@gandalf94305

Bei der Steuerprüfung vom Arbeitgeber? Die Umsatzsteuernummer wird dem Verkäufer nicht mitgeteilt (und die MwSt. wird vom Käufer per Paypal zusammen mit dem Kaufpreis beglichen); wie kann das Finanzamt trotzdem tätig werden?