Mietvertrag nur mit einer Person - darf dann nur diese Person die Wohnung bewohnen?
Wenn man einen Mietvertrag über eine Wohnung mit einer Person schließt, ist dann damit auch gesagt, dass nur diese Person die Wohnung benutzen darf? Oder dürfen mit ihr auch der/die Freund/Mann/Frau/Kinder mit einziehen?
4 Antworten
Natürlich dürfen Ehegatten und minderjährig Kinder mit in die Wohnung ziehen. Und das sogar ohne Genehmigung des Vermieters. Denn in Deutschland ist es üblich, dass Eheleute in einer Wohnung wohnen. Bei Freunden/innen und volljährigen Kindern muss Du Dir die Genehmigung des Vermieters holen. Er hat ein Recht darauf zu wissen, wer sonst noch (außer der eigenen Familie) in Deiner Wohnung wohnt.
Wenn die Wohnung das zuläßt auf jeden Fall. Also, wer eine 1-Zimmer-Wohnung mietet, aknn natürlich keine Hehefrau udn drei Kinder nachholen, aber wenn es eine 2-4 Zimmer wohnung ist, kann natülich in der Folgezeit ein Ehepartner, oder Freun/Freundin einziehen udn auch ein Kind ist kein Kündigungsgrund.
Was kann man da machen wenn sie eine Person noch dort wohnen hatte ohne mietvertrag
Hallo was kann ich machen weil ich kein Mietvertrag bekommen habe weil meine freundin hartz4 bezieht un Vermieter hat es gewusst
Was kann man da machen