wieso so kompliziert? Schau auf das Produktblatt des Scheines: http://de.ishares.com/de/rc/produkte/EXS1?utrack=true . Dort steht, dass der Schein thesaurierend ist.

Die Rendite ist ganz einfach: wenn der Schein p.a. von 100 auf 105 steigt, dann ist die Rendite 5%. Das ist unabh. davon, was der Dax macht, was die Aktien machen etc. Der Schein versucht, den Dax nachzubilden zu 100%. Das kann ihm gelingen oder nicht.

Würde der Schein noch ausschütten, dann käme dieser Betrag bei der Renditebetrachtung on Top.


Übrigens: schon mal überlegt, dass deine Denke auch für den Dax gilt? Es gibt den Kursdax und den Performancedax. Der Dax, von dem wir hier reden, rechnet die Dividendenzahlungen in den Kurs mit ein, es wird also gesondert der Kurs des Dax' berichtigt. Und wenn du einen ETF auf den Dax hast, dann ist da diese Dividendenthematik schon drin, oder? Und damit stellt sich deine Frage gar nicht, wie die Dividendenzahlungen sich auf den ETF auswirken. Das wäre ja dann doppelt gemoppelt.

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ich sehe mehrere Probleme: beim Arbeitgeber wird der Fall einer Betriebsprüfung nicht standhalten. Und bei dir wie beim Arbeitgeber werden die Sozialversicherungen Fragen haben, die das Konstrukt nicht überleben wird.

Wenn derselbe AG, dann nur eine Variante: Job oder freiberuflich/ selbständig, nicht beide.

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für mich ist Stundung ein Aufschub der Zahlung. Ratenzahlung heisst: man zahlt zu festen Terminen Einzelbeiträge.

http://de.wikipedia.org/wiki/Stundung

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jep! Wieso nicht? Vielleicht hättest du ohne Steuerberater gar keine Erstattung bekommen und in Summe noch mehr verloren/ ausgegeben.

Wenn du das nicht willst, dann verhandle vorab mit dem Steuerberater. Nur ist es so, dass dieser nach einer Gebührenordnung abrechnet.

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aber so kleinlich sind wir nicht

na scheinbar doch, denn sonst würdest du die 340 Euro bezahlen.

Sieh es mal so: wenn du die 20 + 20 min berücksichtigst, dann bist du bei 2x40 min. Und das ist dann einiges auf dem Weg von den 340 Euro zu den 235. Rechne mal nach und nimm genau den Aspekt für die Verhandlung.

Ich kenne den Kostenvoranschlag nicht und auch nicht die Vereinbarungen dort. Mag ja sein, dass dort genannt ist, dass der Azubi ersetzt werden kann, dass Mehrkosten anfallen können etc.

Wenn ein Angebot um 20% überschritten wird, dann würde ich das als möglich wie auch üblich erachten. Aber verhandle doch mit der Firma über diese Dinge und mache einen Vorschlag zur Güte.

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kommt darauf an....

Geht es um die "Sicherheit" bzw. Haftung bei den Zahlungen, dann sollten beide im Vertrag stehen.

Geht es um die möglichen Änderungen, wenn die Beziehung in die Brüche gehen sollte, dann ist ein Vertragspartner besser, denn dann sind Auszüge und Kündigungen leichter.

Man könnte auch eine Zusatzklausel aufnehmen, dass bei Auszug einer Person der jeweils andere den Vertrag übernehmen kann zu den bestehenden Konditionen. Dann spart man sich einen neuen Vertrag und die Verhandlungen.

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im April habt ihr gekündigt bzw. wolltet das. Nun ist Ende September. Und die Kündigung ist immer noch nicht ausgesprochen/ zugegangen. Damit kommt ihr fristgerecht nicht mehr raus.

War das Einschreiben der einzige Versuch, mit dem Vermieter Kontakt aufzunehmen? Wie wäre es mit Telefon, eMail, persönlichem Kontakt?

Euch ist nur bekannt, dass das Einschreiben zurückkam. Ihr wisst jedoch nicht, ob der Vermieter erreichbar ist. Schwierig wird es nur, wenn der Vermieter unbekannt verzogen ist. Aber sonst?

Je nach Erreichbarkeit gibt es mehrere Stufen: Einwurfeinschreiben, Übergabe mit Zeugen etc.

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