Bewägrungswiderruf?

3 Antworten

Du kennst das Urteil nciht, denn Deine Schilderung passt nicht zusammen.

  1. Es gibt keine Bewährungszeit von 10 Monaten (§ 56a StGB).
  2. Eine Geldstrafe von 50,- Euro ist kaum vorstellbar. es wären 10 Tagessätze im Mindestbetrag von 5,- Euro pro Tag.

Möglich wären:

a. Eine Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage.

b. Eine Haftstrafe, mit einer Bewährungsauflage die zu zahlen ist.

c. Eine Geldstrafe von X-Tagessätzen, die er nun mangels Zahlung absitzen muss.

Nur im Fall c. kann man ihn durch Zahlung problemlos aus dem Gefängnis holen.

Im Fall a. wäre der Prozess wieder aufgenommen worden, ist also unwahrscheinlich.

Im Fall b. müssste man mit der Staatsanwaltschaft reden, ob sie eine verspätete Zahlung akzeptieren.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Er kann jederzeit die Summe bezahlen und kommt dann sofort wieder frei.

Worum geht es jetzt tatsächlich? Um eine nicht bezahlte Geldstrafe, die in einer Ersatzfreiheitsstrafe mündete?

Oder um eine Bewährungsstrafe, die aufgrund eines Verstoßes gegen die Bewährungsauflagen in einer regulären Freiheitsstrafe mündete?

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche