Bewägrungswiderruf?
Hallo,
Ich hoffe mir kann auf die schnelle jemand weiterhelfen.
Ein Freund bekam im Jahr 2022 eine Geldstrafe wegen Widerstand eines Vollzugsbeamten mit einer Bewährung von 10 Monaten.
Die Strafe wurde mal 50 Euro festgesetzt. Er konnte allerdings nicht bezahlen und reagierte auf kein Schreiben.
Jetzt wurde er verhaftet.
Meine frage: Kann ich die reststrafe zahlen und er kommt frei? Oder was kann ich tun um zu helfen?
LG und danke im voraus !
3 Antworten
Du kennst das Urteil nciht, denn Deine Schilderung passt nicht zusammen.
- Es gibt keine Bewährungszeit von 10 Monaten (§ 56a StGB).
- Eine Geldstrafe von 50,- Euro ist kaum vorstellbar. es wären 10 Tagessätze im Mindestbetrag von 5,- Euro pro Tag.
Möglich wären:
a. Eine Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage.
b. Eine Haftstrafe, mit einer Bewährungsauflage die zu zahlen ist.
c. Eine Geldstrafe von X-Tagessätzen, die er nun mangels Zahlung absitzen muss.
Nur im Fall c. kann man ihn durch Zahlung problemlos aus dem Gefängnis holen.
Im Fall a. wäre der Prozess wieder aufgenommen worden, ist also unwahrscheinlich.
Im Fall b. müssste man mit der Staatsanwaltschaft reden, ob sie eine verspätete Zahlung akzeptieren.
Er kann jederzeit die Summe bezahlen und kommt dann sofort wieder frei.
Worum geht es jetzt tatsächlich? Um eine nicht bezahlte Geldstrafe, die in einer Ersatzfreiheitsstrafe mündete?
Oder um eine Bewährungsstrafe, die aufgrund eines Verstoßes gegen die Bewährungsauflagen in einer regulären Freiheitsstrafe mündete?
Es geht um eine Geldstrafe mit bewährungsauflage.
Mir ist immer noch unklar,
- ob die Bewährung sich auf die Geldstrafe bezieht (dann wären wir im Bereich des § 59 StGB)
- oder ob neben der Geldstrafe eine Freiheitsstrafe verhängt wurde, die zur Bewährung ausgesetzt wurde (§ 56 StGB) und die Bewährung widerrufenen wurde (§ 56f StGB) (aus welchen Gründen erfolgte der Widerruf?)
- oder ob eine Freiheitsstrafe verhängt wurde, die zur Bewährung ausgesetzt wurde und in diesem Rahmen eine Geldauflage als Teil der Bewährungsauflagen festgesetzt wurde (§ 56b StGB).
Ohje, das weiss ich natürlich alles nicht genau........ Darf mir die jva darüber Auskunft geben?
Dir wird die JVA so ohne weiteres erst mal gar keine Auskunft geben - nicht einmal über die Existenz deines Freundes.
Du wirst versuchen müssen, über die JVA Kontakt zu deinem Freund aufzunehmen.
Wenn Option 3 zutrifft, wird er mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht verhandeln müssen, ob die die Freiheitsstrafe nach Zahlung der Geldauflage erneut zur Bewährung aussetzen.
Es geht um eine Geldstrafe mit bewährungsauflage. Die durch das nicht zahlen mit einer Freiheitsstrafe endete