Antwort
Ja, es sollte auch die ust-va berichtigt werden. Es wird ja angeglichen. Ansonsten kommen Rückfragen seitens des Finanzamtes.
LG
Ja, es sollte auch die ust-va berichtigt werden. Es wird ja angeglichen. Ansonsten kommen Rückfragen seitens des Finanzamtes.
LG