Beteiligung an Personengesellschaft ohne Einblick in das Buchhaltung möglich?
Gibt es die Möglichkeit eine fremde Fa. oder Person an einer Personengesellschaft* zu beteiligen, ohne dieser Einblick in die Geschäfte zu geben. Was noch i.O. wäre, wäre z.B. aggregierter Jahresabschluss mit Gewinn-/Verlustausweisung.
Mir sind hier KG oder eine atypische stille Gesellschaft in den Sinn gekommen. Weiß allerdings nicht, ob hier z.B. Gesetze dem Ausschluss der Informationsrechte entgegenstehen ...
Habe eine Geschäftidee, die sich nur so schützen ließe, da sie alleine mit den Daten der Buchhaltung nachvollziehbar/nachmachbar wäre ...
*) Ist wichtig wegen Zuordenbarkeit der Steuerpflicht (für Gewinne / Verluste) bei fremder Fa. oder Person.
Habe gelernt, daß dies hier nicht funktioniert.
Hat jemand Erfahrung, ob dies bei ausländischen Gesellschaftsformen möglich ist?
2 Antworten
Bei der KG hat der Kommanditist natürlich das Recht Einblick zu nehmen.
Für stille Gesellschaft gilt § 233 HGB:
(1) Der stille Gesellschafter ist berechtigt, die abschriftliche Mitteilung des Jahresabschlusses zu verlangen und dessen Richtigkeit unter Einsicht der Bücher und Papiere zu prüfen.
Denke doch mal über partiarisches Darlehen nach.
Was sagen denn Dein Gründercoach udn Dein Steuerberater dazu?
Oder ist Deine Idee so geheim, dass Du sie nicht mal mit Leuten besprichst, die zur Berufsverschwiegenheit verpflichtet sind?
Dann wird es das Beste sein, die Idee zu beerdigen, denn Du brauchst nciht nur Geld,sondern auch fachkundige Hilfe.
Wenn Du Geld von anderen Leuten möchtest udn ja vermutlich keine Sicherheiten hast,musst Du deren Vertrauen bekommen. Nur wenige werden sagen, "Was der Macht ist so geheim, da muss ja was dran sein" udn Dir das Geld wegen einer guten Rendite Erwartung geben.
Prüfe lieber, ob es nicht einen Patent-, Gebrauchs-, oder Geschmacksmusterschutz dafür geben kann.
Denke mal zurück, die Idee einer wirklich guten Suchmaschine für das Internet, die wichtigsten sind fast zeitgleich an den Markt gegangen und sie leben noch neben einander,nur das Google eben die größten sind.
Danke, aber das trifft hier alles nicht zu. Habe kein Produkt, sondern einen Service. Es muß nicht zwingend Geld vorab investiert werden. Wenn das Vorgehen publik wird, wird es zwangsläufig bald nicht mehr funktionieren, da es auf einer "Lücke im System" basiert, welche dann geschlossen wird ...
Vielen Dank.
Das Darlehen funktioniert wahrscheinlich nicht, da es Einkünfte aus Kapitalvermögen generiert und eine Beteiligung am Verlust m.W. nicht möglich ist.
Benötige Einkunftsart aus Gewerbe o.ä., damit sowohl Gewinne, als auch Verluste in die EkSt einfliessen.
Idee ist zu geheim, um andere Einblick zu gewähren. Selbst bei Verschwiegenheit, bestünde die Gefahr der eigenen "Anwendung".
Benötige Einkunftsart aus Gewerbe o.ä., damit sowohl Gewinne, als auch Verluste in die EkSt einfliessen.
Dann nimmst du die atypische stille Gesellschaft
Selbst bei Verschwiegenheit, bestünde die Gefahr der eigenen "Anwendung".
Ich liebe diese Art skeptische Leute wie Dich. Ich habe selbst schon Ideen verschenkt, die gut sidn für Jemanden,der einen Gewerbe betreiben will, denn ich bin Berater und werde garantiert keinen Gewerbebetrieb eröffnen. So geht es praktisch allen Steuerberatern, Anwälten,Wirtschaftsprüfern.
Aber mache, was Du denkst.
Vergiß Deine Idee, sie steht dem deutschen Recht in mehreren Punkten entgegen.
Funktioniert es auch nicht über zwei geschachtelte Personengesellschaften? Fremde Fa. ist an PG1 beteiligt, deren Tochter die PG2 ist und in der die Geschäfte erfolgen? Hat dann die fremde Fa. Recht zur Einsichtnahme der PG2-Bücher?