BEMA - atypisch stille Beteiligung, hat die noch jemand?
Wir haben geerbt, und als Sicherheit für ein Darlehen i.H.v. rund 23000€ ist eine atypisch stille Beteiligung der BEMA Investitionsgesellschaft i.H.v. rund 25500€ hinterlegt. Nun können wir das Darlehen vorab tilgen und bekommen danach diese Beteiligung ausgehändigt. Ich habe schon ausführlich im Web recherchiert, um 2012 hatten sich etliche Anleger aus dieser Beteiligung erfolgreich rausklagen können. Bei uns wird das wohl nicht mehr gehen, da der Erblasser 2012 umgeschuldet hat, und damit alle Klagegründe des ursprünglichen Darlehens verlorengingen.
Meine Frage: hat hier noch jemand diese Beteiligung am Hals? Sie wird erst ausbezahlt, wenn die BEMA Gesellschaft (lt. BEMA Mitarbeiter) drei Jahre nach der Eröffnung des Flughafens BER (also wahrscheinlich 2029 +_+) liquidiert wurde. Bleibt bis dahin überhaupt noch was über? Ich hab mal einen anonymisierten Kontoauszug angehängt. Die dortigen Entnahmen/Privatkonto wurden von der Gesellschaft erwirtschaftet, und man bekommt sie monatsweise ausbezahlt. Das GuV-Konto, hmm keine Ahnung, das ist wohl das, was über die Jahre die Einlage auffrisst?
Und ist die Haftung der stillen Teilhaber auf die Einlage beschränkt? Oder besteht irgendwann Nachschusspflicht? Wäre echt super, wenn das jemand mit entsprechendem Hintergrundwissen beantworten könnte.
1 Antwort
Die Antworten zu Haftung und Nachschusspflicht findest Du im Emissionsprospekt. Vielleicht steht da was zu Gewinnunabhängigen entnahmen.
Deine Fragen zu beantworten wäre heikel. Hier geht es in Richtung Rechtsberatung.
Prüf doch mal die Steuerunterlagen des Erblassers, inwieweit sich diese Stille Beteiligung steuerlich ausgewirkt hat. Das klärt dann u.U. die Frage zum GuV Konto.
Was hat das mit dem Flughafen BER zu tun? Im Web findest Du viele Treffer zu BEMA und OSPA bei "Klage"-Anwälten. Vom BER habe ich nichts gefunden.
Hallo, das mit dem BER ("Liquidation frühestens drei Jahre nach Eröffnung des Flughafens") haben wir per Mail von der BEMA erhalten. Es geht mir hier auch nicht um eine Rechtsberatung, ob man sich da rausklagen kann - sondern in erster Linie, ob die Haftung bei dieser Beteiligung auf die Einlage begrenzt ist. Von daher hoffe ich auf jemanden, der sich spezifisch mit dieser BEMA-Beteiligung auskennt. Wir haben das Original nicht, auch kein Emissionsprospekt, der Nachlass des Erblassers war leider chaotisch.