Umzugskosten bei Selbständigkeit absetzen - aber wie?
Angestellte können berufsbedingte Umzugskosten bei der Steuererklärung geltend machen und absetzen. Die Regeln sind mir klar.
Die Frage ist: wie ist das bei Einzelunternehmern wie Freiberuflern?
Bei mir ist es so: ich habe als Freiberufler mehrere Kunden und die sitzen zu 3/4 im Umfeld einer Grossstadt. Nun ziehe ich näher zu meinen Kunden und reduziere damit Kosten und Fahrzeiten per Pkw um ca. 75-90 min (einfache Fahrt).
Kann ich auch als Selbständiger hier die Umzugskosten bei meiner Steuererklärung ansetzen?
1 Antwort
Nein, nicht in der Steuererklärung, aber natürlich in der Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung.
Die Umzugskosten sind durch den Betrieb veranlasst und somit Betriebsausgaben.
Somit mindern die den GEwinn und damit dann auch die Steuerlast.
Man setzt erstmal alle Kosten in der E-Ü-Rechnung an, ohne Belege beizufügen.
Wenn das finanzamt was sehen will, werden die sich melden.
Ausserdem, wenn ein Unternehmer davon ausgeht, das sein Unternehmen in Hamburg besser angesiedelt ist, weil er Mandanten im Bereich von Bremen bis Lübeck udn von Segeberg bis Lüneburg hat, dann ist das nachvollziehbar, auch wenn es mal einen Mandanten in München gibt.
Würde er in der Situation allerdings nicht von Berlin nach Hamburg, sondern von Berlin nach Frankfurt ziehen, weil dort seine Freundin wohnt, dann würde man das schon mitbekommen.
ich setze die Kosten ohne "Nachweis" in der EÜR an? Ich hatte hier erwartet, dass das Finanzamt einen Nachweis dafür verlangt. Und ich habe auch erwartet, dass eine mögliche Antwort sein könnte:
'Sie als Selbständiger haben heute Kunden hier, morgen dort. Damit ist ein Umzug nicht betriebsbedingt'.
Wenn dem so ist wie in der Antwort geschrieben, ist das gut.
dh.