Bekannter Verstorben, wie komme ich in seine Wohnung?

4 Antworten

Das klingt nicht komisch, das klingt vor allem illegal.

Dass wir hier über Diebstahl reden, ist Dir bewusst? Das Geld gehört den Erben - seien es testamentarische oder gesetzliche. Ihr seid offenbar keine Erben und habt somit keinerlei Anspruch, dass man Euch dort nicht reinlässt, ist völlig korrekt. Wenn der Verstorbene Euch das wirklich zukommen lassen wollte, hätte er es Euch schenken oder vermachen müssen. Gemeldet - weil hier Hilfe zu einem Diebstahl gesucht wird.

Schlicht und ergreifend, wenn es kein entsprechendes Testament gibt, dann habt Ihr auch keinerlei Erbanspruch.

Ansonsten erbt man nicht nur Vermögen sondern u.U. auch Schulden.


berlina76  08.11.2023, 04:14

Naja, wenn sie nicht Verwandt sind dann ist das sofern ein Testament existert ein Vermächtnis, kein Erbe. Wenn der Erblasser denen das Buch mit Geld vermacht währe es ihnen tatsächlich auszuhändigen.

Es könnte zur Schuldendeckung herangezogen werden. Aber nur der Verwertbare Teil, nichts darüber hinaus, d.h. ggf bekommen sie das hole Buch ohne Inhalt. Für weitere Schulden sind sie nicht verantwortlich.

Keine Chance. Das dürfen legal nur die Erben. Wenn ihr was verschwinden lasst, ist das Diebstahl.

Euer Bekannter hätte ein Testament machen müssen indem er euch den Gegenstand inklusive Geld vererbt/vermacht.

Du bekommst (offiziell) nur mit einem Erbschein einen Wohnungszugang.