Bekannter Verstorben, wie komme ich in seine Wohnung?
Hallo Zusammen, die Frage klingt was komisch aber folgende Situation. Ein Bekannter Freund von mir ist gestorben in seiner Wohnung und dieser hat uns immer gesagt das er in seiner Wohnung ein Buch hat wo Geld drin ist und wenn er versterben sollte dann sollen wir in seine Wohnung (Schlüssel haben wir extra bekommen) und das Buch nehmen weil er nicht wollte das die Stadt das Geld bekommt. Das Problem ist aber das seine Wohnung aufgebrochen wurde und das Schloss somit erneuert wurde. Heisst, wir kommen nicht rein. Kann man bei der Hausverwaltung anrufen? Weil wir sind keine Angehörigen von ihm.
4 Antworten
Das klingt nicht komisch, das klingt vor allem illegal.
Dass wir hier über Diebstahl reden, ist Dir bewusst? Das Geld gehört den Erben - seien es testamentarische oder gesetzliche. Ihr seid offenbar keine Erben und habt somit keinerlei Anspruch, dass man Euch dort nicht reinlässt, ist völlig korrekt. Wenn der Verstorbene Euch das wirklich zukommen lassen wollte, hätte er es Euch schenken oder vermachen müssen. Gemeldet - weil hier Hilfe zu einem Diebstahl gesucht wird.
Schlicht und ergreifend, wenn es kein entsprechendes Testament gibt, dann habt Ihr auch keinerlei Erbanspruch.
Ansonsten erbt man nicht nur Vermögen sondern u.U. auch Schulden.
Naja, wenn sie nicht Verwandt sind dann ist das sofern ein Testament existert ein Vermächtnis, kein Erbe. Wenn der Erblasser denen das Buch mit Geld vermacht währe es ihnen tatsächlich auszuhändigen.
Es könnte zur Schuldendeckung herangezogen werden. Aber nur der Verwertbare Teil, nichts darüber hinaus, d.h. ggf bekommen sie das hole Buch ohne Inhalt. Für weitere Schulden sind sie nicht verantwortlich.
Keine Chance. Das dürfen legal nur die Erben. Wenn ihr was verschwinden lasst, ist das Diebstahl.
Euer Bekannter hätte ein Testament machen müssen indem er euch den Gegenstand inklusive Geld vererbt/vermacht.
Du bekommst (offiziell) nur mit einem Erbschein einen Wohnungszugang.