Miterbe besitzt Schlüssel?


28.09.2023, 10:39

Habe vergessen zu schreiben, dass wir mit ihm eine schriftliche Vereinbarung abgeschlossen haben inkl Unterschriften aller erben sowie einem schlichter (der onkel). Da steht drin, dass er am 1.7 ausziehen muss (was er nicht getan hat, erst im September ist er ausgezogen) und dass er alle Schlüssel aushängen muss (verweigert sich diese auszuhändigen) + dass meine Mutter lebenslang ohne Kosten drin leben darf.

Gilt so eine Vereinbarung beim Gericht.?? Weiß das jemand?

4 Antworten

Wenn er dort nicht wohnt, hat er kein Recht, die Wohnung zu betreten. Es gild die Unverletzlichkeit der Wohnung.

Ergo Schloss austauschen.

Natürlich hat er einen Anspruch auf seinen Erbteil. Dazu muss ihm gegen Anmeldung auch Zugang dazu gewährt werden um die Sachen einmal zu begutachten und sich eine Liste aufzustellen er darf sich auch Fotos von den Erbsachen machen und sofern klar ist, wer was bekommt, natürlich auch ein Abholtermin.

Was die Immobilie angeht, sofern er nicht ausgezahlt wird, steht ihm eine Monatliche anteilige Miete/Nutzungsentschädigung zu.


Andri123  24.09.2023, 09:45

Zur Nutzungsentschädigung: Viel wird das ja nicht sein. Auf die 3 Kinder entfallen 25%, macht bei einer Kaltmiete von 1.000,-€ also 83,-€ für ihn. Dafür beteiligt er sich mit 8,33% an Grundsteuer etc..

berlina76  24.09.2023, 10:10
@Andri123

Trotzdem steht es ihm zu. Und da er scheinbar Rabatz mach würde ich ihm das auch erstmal zahlen. Zumal die Zahlung auch sowas wie ein ähnliches Mieter-Vermieterverhältnis suggeriert und somit die Unverletzlichkeit der Wohnung nochmals unterstreicht.

Andri123  24.09.2023, 10:13
@berlina76

Ja, ich auch. Ist doch gut für die Familie, dass es nicht viel sein kann.

Und um die Erbauseinandersetzung/Auszahlung seines Anteils von 8,33% würde ich mich kümmern.

berlina76  24.09.2023, 10:29
@Andri123

Auch 8,33% können viel sein, wenn keine Gelderbmasse da ist. Bei 5 köpfiger Familie reden wir nicht über 1-2 zimmer mit 40-60qm sondern eher über 100-120qm und je nach Lage ist ne halbe Mio umd mehr da keine Seltenheit und 8,33% währen dann entsprechend um die 40 000, die sind nicht zwingend zur Auszahlung vorhanden und je nach Finanziellem Stand auch nicht einfach bei der Bank aufzunehmen.

Es wird also ein weilchen dauern bis das ganze Erbe aufgeteilt ist und man für jeden eine entsprechende Lösung findet.

Engel217 
Beitragsersteller
 28.09.2023, 10:29
@Andri123

Das habe ich mir auch schon gedacht. Er ist momentan am Terrorisieren und drohen. Heißt das aber, wenn er zur Polizei geht oder Anzeige erstattet, dass man dann auch sagen kann, ja wir bezahlen ihm Miete aber uns dann auch steuern und nebenkosten usw? Ich weiß jetzt nur sass er grundstuern und Nebenkosten motbezahlen muss. Oder kommt noch etwas anderes hinzu?

Engel217 
Beitragsersteller
 28.09.2023, 10:35
@berlina76

Nein es ist eine kleine 50 quadratmeterwohnung :) hhhh wir haben ihm schon angeboten ihm auszuzahlen aber er will nicht, weil er die Macht über uns und die Wohnung verfügen möchte. Außerdem will er nicht seinen Anteil von 7% sondern von 50%,weil er denkt, dass stehe ihm zu als Sohn. Daher blockiert er.

Er hat ja auch in der Wohnung gewohnt und haben Miete verlangt, weil er angeblich mit meinem Vater einen Mietvertrag hätte! Haben ihn aufgefordert und eine Vereinbarung geschlossen schriftlich, daass meine Mutter kostenlos in der Wohnung leben darf, aber er dafür schnellstmöglich ausziehen muss und die Schlüssel aushändigen. In der Vereinbarung sind auch 5 unterschriften inkl einem schlichter (der inkel). Er hat sich nicht dran gehalten.

Die Frage ist kb das Gesetz in Deutschland so eine schriftliche Vereinbarung auch gilt und man darauf pochen kann? Weiß das jemand vielleicht?

Bin wirklich dankbar für jede einzelne Antwort, die uns gesetzlich weiterhilft, damit wir uns keine Sorgen machen müssen

Engel217 
Beitragsersteller
 28.09.2023, 12:52
@Andri123

Darf ich fragen, ob man ihm seine prozente von der miete oder eher die 75% von meiner Mutter dann als miete zahlen muss?

Andri123  28.09.2023, 13:32
@Engel217

Man stellt zunächst den Kaltmietwert für die gesamte Wohnung fest, durch Vergleichswerte oder Mietspiegel. Z.B. 500,-€.

Bei 3 Kindern, die 25% erben, wäre sein Anteil dann 8,33% von 500, also 42 Euro.

Und er beteiligt sich an den verbrauchsunabhängigen Nebenkosten mit 8,33%, also Versicherung, Grundsteuer und so, nicht Müllgebühr und Heizung.

Aber mal im Ernst, jeder normale Mensch würde doch die elterliche Wohnung der Mutter überlassen und mit den 8,33% warten, bis die Mutter nicht mehr da ist.

Ist er neidisch auf die Schwester, die dort noch kostenlos wohnen darf? Oder fühlt er sich als Mann nun als neues Familienoberhaupt nach dem Tod des Vaters, weil Frauen nichts zu bestimmen haben?

Teilungsversteigerung wäre theoretisch noch möglich, wenn er sich nicht auszahlen lassen will. Verursacht aber Kosten.

Engel217 
Beitragsersteller
 28.09.2023, 15:33
@Andri123

Teilungsversteigerung kommt für uns eigentlich nicht in Frage. In der Vereinbarung haben wir auch drin stehen, dass wir nicht verkaufen oder sonstiges bis zum tod der Mutter..

Eigentlich ist er ja auch dafür die Sachen meines vaters zu behalten und will auch nicht verkaufen ider so. Das Problem ist jur, dass er heiraten wollte mit einem Mädchen, die unserer Familie schon so viel schaden angetan hat. Trotzdem wsren wir bereit sie kennenzulernen und ein jeues Buch mit ihr zu öffnen. Aber die dame hatte andere Pläne und hat meinen Bruder so stark manipuliert dass er ihr alles aus der hand frisst (leider ist er schon seit Kindheit schnell manipulierbar)

Und ja ich denke er ist auf meine kleine Schwester eifersüchtig, will ihr und meiner Mutter alles wegnehmen, da kein 'mann' sozusagen mehr da ist und er freie Bahn hat. So denkt er! Wir wollen alles rechtens nach dem gesetz machen. Hat er anteile dann gerne, zahlen wir uhn aus, aber er pocht ja auf 50%, was totaler Schwachsinn ist.

Genau meine frage war halt, werden da bei der miete nicht die anteile der Mutter ausgerechnet? Bei 1000 kaltmiete müsste da meine Mutter nicht 750 bezahlen anstatt seine anteile von 8%? So hat man es uns mal erklärt

Andri123  28.09.2023, 15:50
@Engel217

Wie? Die Mutter könnte 750 an sich selbst zahlen...

Ihm gehören doch nur 8,33% und nur dafür kann er Nutzungsentschädigung verlangen.

Mit Teilungsversteigerung meinte ich, dass Ihr selbst ersteigert. Dazu weiss ich aber nichts genaueres.

Engel217 
Beitragsersteller
 02.10.2023, 23:23
@Andri123

Nein ich meinte eher die 750 an ihm weil sie ja 75% besitzt und ihm dann die Prozentzahl ihrer Anteile zahlen müsste.. So hab ich es im Internet verstanden. Er müsste uns (wenn er dort wohnen würde) dann nur seine 8% zahlen, da er ja nur diese besitzt und somit auch die Steuern und NK usw.. Oder hab ich es so total falsch verstanden

Und weißt du vielleicht ob so eine schriftliche Vereinbarung in der Familie ohne Beglaubigung beim notar vor Gericht gilt?

berlina76  03.10.2023, 04:27
@Engel217

Du kannst es auch anders sehen, ihr seit eine Erbengemeinschaft. Diejenigen die dort wohnen schulden der Erbengemeinschaft 100% Miete.

Die Grundmiete mit Nebenkosten kommt also auf das Konto des von euch bestimmten Erbverwalters. Dieser zahlt die Nebenkosten an die jeweilige Stelle und jedem Erben seinen Anteil an der Miete aus. Ergo bekommt euer Bruder dann seine 8% an der Miete, die Mutter 75% und je 8% an die anderen Geschwister.

Dann währe es Eindeutig sauber.

berlina76  03.10.2023, 04:39
@berlina76

Korektur: Der Verwalter zahlt von dem Betrag das Hausgeld das die Nebenkosten und nicht umlagefähige Posten enthält und Grundsteuern und sonstige Verbindlichkeiten der Erbengemeinschaft und was übrig bleibt wird dann aufgeteilt nach Anteil.

Engel217 
Beitragsersteller
 08.10.2023, 20:29
@berlina76

Wenn das so ist, dann bleibt ihm ja keine 8% übrig hhhh finde ich gut :) Nebenkosten sind alleine schon 300 Euro + 600 euro grundsteuern (glaube ich für je 3 Monate) und die Miete wäre z. B. 1000 kalt - 300 - 200 (pro Monat) =500..Versicherungen hab ich jetzt nicht abgezogen. Und davon nur die 8%.. Hab ich das so richtig verstanden?

berlina76  08.10.2023, 21:18
@Engel217

Naja, Nebenkosten und Hausgeld sind 2 Verschiedene Sachen. Als Mieter zahlt man Nebenkosten. Als Eigentümer zahlt man Hausgeld. Hausgeld ist zum einen Teil die Nebenkosten, dazu noch nicht auf Mieter umlagefähige Nebenkosten und obenauf noch die Instandhaltungsrücklage. Das sind Posten, die eben obenauf kommen und vom Eigentümer von der Kaltmiete zu zahlen sind.

Und was nach Abzug dieser Kosten dann noch übrig bleibt das wird gemäß Erbanteil aufgeteilt.

"Können wir den Schloss austauschen lassen weil wir echt Angst haben."

Und was soll das bringen?

Ich denke ihr habt Angst, Angst um euer Leben!?!

Dann wohl erst recht!

Ich würde euch empfehlen, dass ihr euch so einigt, zur Not mit Unterstützung eines Anwalts!

Ihr könnt das Schloss austauschen. Da dein Bruder nicht mehr dort wohnt, braucht er keinen Schlüssel mehr zu besitzen. Ihr müsst ihm aber nach Absprache den Zugang zur Wohnung ermöglichen.

Du solltest ihm als erstes klar machen , dass in Deutschland ein anderes Recht gilt als in seinem ursprünglichen Heimatland.

Das würde ich ihm schriftlich durch einen Anwalt praktizierend in Deutschland schreiben lassen .