Hallo Zusammen, ich wende mich an euch, weil ich ratlos bin...aber ich möchte nicht aufgeben...
Meine Schwiegermutter wurde in einer rheumatologischen Praxis, stand an der Rezeption, der Arzt rannte durch den Flur, es kam zum Zusammenstoß, meine Schwiegermutter fiel und brach sich den Arm. Eine Arzthelferin fuhr sie in die Notaufnahme. Zwei Tage später rief meine SM den Arzt an, dieser gab alles zu. Eigentlich wäre er gar nicht in der Praxis gewesen, er war mit dem Kopf nicht bei der Sache und er habe am nächsten Tag Geburtstag. Das Schreiben von der Versicherung hat alles komplett Abgelehnt mit der Begründung: Meine SM sei Schuld und es gäbe plötzlich eine "Zeugin" , dass meine SM selbst Schuld ist und die Versicherung dies (mit großem Hohn) nicht eintritt und alle Zahlungen ablehnt. Ist das rechtens? Ich habe bei einem Anwalt folgendes Zitat entnommen;
"Dies bedeutet jedoch nicht, dass jeder Sturz in einer Arztpraxis oder in einem Krankenhaus vom Versicherungsschutz ausgenommen ist. „Steht der Unfall in keinerlei Zusammenhang mit der ärztlichen Behandlung, ist die Versicherung grundsätzlich zur Leistung verpflichtet", so Rechtsanwalt Penteridis. „Winkt z.B. der charmante Patient beim Hinausgehen den Arzthelferinnen zu und stürzt, dann stehen die Unfallfolgen in keinem Zusammenhang mit der ärztlichen Behandlung, mit der Folge, dass die Versicherung zahlen muss", so der Rechtsanwalt Melzer aus Bad Lippspringe."
Ein Anwalt ist für meine Schwiegermama zu teuer und das Amtsgericht sagt, sie solle an ihre Rentenersparnisse gehen müsse. Das kommt für mich nicht in Frage...ich bin ratlos und brauche dringend eine Einschätzung der Rechtslage. Gibt es eine Aussicht auf Erfolg? Wir wollen ja nicht unbedingt den Arzt verklagen etc. aber ein Armbruch in einer Praxis, in dem ein Unfall passiert, welcher in keinem Zusammenhang mit der Praxis steht.
Ich hoffe inständig auf Ihre Hilfe!
Liebe Grüße
Nana