Bei Überweisung vertippt - Geld weg und Schenkungssteuererklärung?
Wenn man sich bei der Überweisung vertippt hat und das Geld bei jemand anderem landet, darf derjenige das Geld dann behalten. Angenommen es besteht keine Verwandtschaft mit der irrtümlich überweisenden und der Betrag liegt über 200000, müsste der Glückliche dann eine schenkungssteuererklörung abgeben oder ist das ganze schenkungungssteuerfrei, weil das Geld ja aus heiterem Himmel kam? Aber andererseits ist es doch eine Schenkung, weil das Geld ohne Gegenleistung erlangt wird, oder?
6 Antworten
Irrtum ist Irrtum und keine Schenkung.
Wie bei allen Rechtsbeziehungen dieser Art bedarf es einer Willenserklärung.
Daran fehlt es hier. Der der überwiesen hat wollte die Rechnung bei der A- GmbH bezahlen und nicht Herr Mustermann Geld schenken.
Das dürfte auch aus dem Verwendungszweck hervorgehen.
Es war ein Irrtum und fertig.
Der, auf dessen Konto es versehentlich gelandet ist, muss zurück zahlen. Sonst macht er sich strafbar.
Es ein Irrtum ist und keine Schenkung, ist der , der die falsche Überweisung getätigt hat, auf das Wohlwollen des Empfängers angewiesen, das Geld zurück zu zahlen. Eine Steuer fällt da nicht an.
Es gibt zwar eine Frist für den Widerruf der Überweisung, aber sie ist schon seit Mitte August 1999 in dem sogenannten Überweisungsgesetz (BGBl Nr. 39 vom 26.7.1999) geregelt.
Hiernach kann der Überweisungsauftrag nur solange widerrufen werden, wie der Betrag noch nicht endgültig auf dem Konto des Begünstigten zur Verfügung gestellt wurde (§ 676 a Abs. 4 BGB). Mit der Gutschrift auf dem Empfänger-Konto wird der Überweisungsauftrag somit unwiderruflich und der Zahlende muss sich dann gegebenenfalls unmittelbar an den Empfänger wenden, wenn er sein Geld zurückhaben will.
Ach Mensch...... warum kann ich nie eine solche Fehlbuchung zu Gunsten meines Kontos feststellen ;-))
Sowohl der Dussel als auch der Glückliche sind zur Zahlung der Schenkungsteuer gesamtschuldnerisch verpflichtet;-) Der Glückliche hat ja genug Geld, um die Steuer zu begleichen;-)
Der Dussel könnte allerdings in Zahlungsschwierigkeiten geraten, wenn er versäumt, das Geld wegen ungerechtfertigter Bereicherung zurückfordern.
Wenn wir hier vom deutschen Recht reden, dann bedarf die Schenkung immer noch einer vertraglichen Vereinbarung und die besteht aus Angebot und Annahme. Stell Dir mal vor, es wäre anders. Dann könnte ich meinen Giftmüll bei Dir im Vorgarten abstellen und Du als glücklicher Beschenkter könntest Dich drum kümmern.
kleine Korrektur: ich meine über 20.000 nicht 200.000!
lach ! ..... korrekte Angaben von Zahlen sind wohl nicht deine Stärke wie ? Schon wieder vertippt ! Naja, kann passieren.
Nur bei uns hier sind die Konsequenzen nicht so gravierend ;-))) K.