Fristen. Was zählt bei Überweisung, Eingangsdatum oder Ausgangsdatum?
Ich sollte eine Rechnung begleichen bis zum 20.11.2009. Am 20.11. (Donnerstag) habe ich dann auch das Geld überwiesen. Weil es aber erst nach dem Wochenende am Montag gutgeschrieben wurde, so die Auskunft des Empfängers, möchte er noch Mahngebühren und Verspätungszuschlag. Ist das rechtens?
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Wenn eine Rechnung bis zum 20.11. beglichen sein sollte, musste das Geld an dm Tag dem Empfänger zur Verfügung stehen.
Die Überweisung hätte also sicherheitshalber 3 Tage früher erfolgen müssen.
Rein rechtlich gesehen, ist seine Forderung korrekt, wenn auch etwas kleinkarriert.