Post per Einschreiben, Nachweis?
Hallo,
ich hatte eine Mahnung via Einschreiben gesendet, nun hat der Empfänger einen Nachsendeauftrag gestellt, Mahnung ging an eine GmbH.
Mitteilung der Post:
Die Sendung wurde am 07.08.2020 auf Wunsch des Empfängers nachgesandt beziehungsweise an eine abweichende Anschrift weitergeleitet.
Mehr kam bisher nicht, ich brauche den Nachweis aber im Zweifel für den Anwalt.
Wie sollte ich weiter vorgehen?
1 Antwort
Solche Spielchen lassen sich manche Leute einfallen und Gläubiger abzuwimmeln.
Nicht abwimmeln läßt sich der Gerichtsvollzieher. Den kann man nämlich auch mit der Zustellung einer Mahnung beauftragen.
Man könnte auch zusammen mit Zeugen zum Wohnsitz/Geschäftssitz des Empfängers fahren und die Mahnung dort persönlich einwerfen.
Wenn man keine Mahnung mehr braucht würde ich das machen. Bei einer GmbH die sich derartiger Machenschaften bedienen muss würde ich vorher in die Insolvenznachrichten schauen!
Aber bringt mir das letztlich etwas? Auch wenn die GmbH insolvent ist, hätte ich gerne mein Geld noch. Hast du bereits Erfahrungen mit den Online Mahnverfahren, es gibt da zig Anbieter...
Ein reines Online-Mahnverfahren ist nur bei Antragstellung durch einen Rechtsanwalt möglich. Wieso willst Du Geld verschwenden? Lad Dir von der Internetseite der Justiz ein Antragsformular herunter, füll es am PC aus, druck es aus, unterschreib es und sende es per Post. Kostet nicht mehr als Porto. Vorher schaust Du nach, welches Amtsgericht als zentrales Mahngericht in Deinem Bundesland zuständig ist.
PS: Um nicht falsch verstanden zu werden. Gerichtskosten fallen natürlich auch da an, aber eben nicht zusätzlich die noch höheren Anwaltskosten.
Okay vielen Dank! Also den Antrag kann ich selbst stellen und dann wieder per Einschreiben senden, welches dann ebenfalls weitergeleitet wird durch den Nachsendeauftrag.
Dem Amtsgericht muss ich dann ebenfalls bescheid geben oder wie verhält sich das?
Das hast Du falsch verstanden. Das Amtsgericht stellt den Mahnbescheid zu.
Heute kam dann die Mitteilung der Post.
„Die Sendung konnte nicht zugestellt werden und wird an den Absender zurückgesandt“
Heisst also die Mahnung kam nicht bei dem Schuldner an, wie soll ich weiter vorgehen, die GmbH hat einen Nachsendeauftrag gestellt, wohin die Post aber nun scheinbar nicht zustellen kann...
Geh zum Amtsgericht. Frag Dich zum Handelsregister durch und lass Dir da die aktuelle Adresse geben. Die überprüfst Du. Wenn das an Deinem Wohnort ist, fährst Du hin und schaust nach dem Firmenschild. Kannst auch im Internet nachforschen.
Wenn keine aktuelle Anschrift zu finden ist sollte in Dir die Erkenntnis reifen, dass die GmbH Pleite ist und Du Dein Geld nie mehr wieder siehst.
die URL ist noch aktuell, Adresse dort stimmt mit der überein, wo ich die Mahnung hingesendet habe.
Die GmbH ist leider 300 KM entfernt. Ansonsten könnte ich die Mahnung nochmals persönlich einwerfen. Über das Amtsgericht in meiner Stadt finde ich raus ob die GmbH pleite ist?
Ansonsten kann ich nur einen Mahnbescheid beantragen und hoffe, die können diesen zustellen, obwohl auch das ja nicht möglich ist, da ja keine Zustellung möglich ist durch den Nachsendeauftrag...
Laut Online - Handelsregister ist die GmbH noch aktiv. Wenn meine Mahnung und Rechnung noch nachweislich dort landet, bevor die GmbH Insolvenz anmeldet, habe ich dann noch eine Chance?
Das Handelsregister wird am Geschäftssitz der GmbH geführt.
Bei Insolvenzen wird nach Rangfolge aufgeteilt und nicht nach Anmeldung. Du landest im untersten Rang. Wäre wahrscheinlich Totalausfall.
Heißt nun für mich? Wie würdest du weiterhin vorgehen? Es komplett aufgeben wäre doch sicher auch nicht richtig, gerade jetzt wo ich das Geld bitte nötig habe...
Keiner von uns weiß was da los ist. Google den Namen der Firma. Vielleicht gibt es da Infos. Das Amtsgericht am Sitz der GmbH oder die Seite des Landesjustizministeriums des Bundeslandes hat irgendwo Insolvenznachrichten. Wenn die GmbH da steht mußt Du die Forderung beim Insolvenzverwalter anmelden. Ob was für Dich übrig bleibt weiß niemand.
Heißt, ich sollte dann ein online Mahnbescheid beantragen? Es geht hierbei um keine sehr hohe Summe.