Behördliches Führungszeugnis für die Bundeswehr?

1 Antwort

Die Bundeswehr brauch kein Führungszeugnis. § 37 Abs. 3 SG schreibt mittlerweile für jeden einzustellenden Soldaten eine Sicherheitsüberprüfung nach § 8 i.V.m. § 12 Abs. 1 SÜG vor. Das umfasst:

  • unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister
  • Abfrage des Zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregisters
  • Anfrage beim BKA
  • Anfrage bei den Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder
  • Anfrage beim MAD und ggf. BND (inkl. Einblick in das Erziehungsregister; § 61 BZRG)

Ob die Strafe ein Hinderungsgrund für die Einstellung ist, kann ich nicht beurteilen. Ein Raub könnte aber durchaus ein Ausschlusskriterium sein. Falschangaben in diesem Zusammenhang wären es in jedem Fall.


wfwbinder  14.10.2022, 22:55

der was dazu gelernt.

Also ein LKW Kutscher bei der Bundeswehr wird mehr geprüft als ein Finanzamtsleiter

Answer123  15.10.2022, 20:16
@wfwbinder

Ebenso jemand, der einen kleinen Waffenschein (Schreckschusswaffen) beantragt:

  • unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister
  • Auskunft aus dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister
  • Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle
  • Anfrage an die örtlich zuständige Verfassungsschutzbehörde

§ 5 Abs. 5 Satz 1 WaffG

wfwbinder  15.10.2022, 21:12
@Answer123

Ich habe noch nie einen Waffenschein beantragt.

Selbst als Steuerberater und vereid. Buchprüfer brauche ich nur ein sauberes Führungszeugnis.

Answer123  15.10.2022, 21:30
@wfwbinder

Schon verrückt... Aber es geht noch extremer: Ich bin voraussichtlich ab Dezember Betriebsbeauftragter für Abfall im Sinne § 59 KrWG. Das darf ich nicht werden, wenn ich innerhalb der letzten fünf Jahre nach einschlägigen Gesetzen strafrechtlich verurteilt wurde (egal zu was) oder eine Geldbuße von mehr als 500 € verhängt wurde oder ich sonst wiederholt gegen diese Vorschriften verstoßen habe (§ 8 Abs. 2 AbfBeauftrV). Dazu gehören neben z. B. Eigentumsdelikten auch Verstöße gegen das Waffenrecht (Führen eines Messers mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm), das unerlaubte Betreten von Wasser- oder Naturschutzgebieten, aber auch Verstöße gegen die Corona-Regelungen (Infektionsschutzrecht).

Und nein, wir betreiben kein Atomkraftwerk oder machen sonst irgendetwas nach normalem menschlichem Verständnis gefährliches...

Aber bei der Bundeswehr mit Kriegswaffen hantieren dürfte ich noch :)