Ladendiebstahl, welche strafe kommt auf mich zu?

3 Antworten

Es ist wichtig, sich bewusst zu sein, dass Diebstahl ein ernstes Vergehen ist und rechtliche Konsequenzen haben kann, insbesondere wenn es sich um einen Versuch handelt. Da du zu dem Zeitpunkt des Vorfalls noch nicht volljährig warst, werden die rechtlichen Schritte wahrscheinlich anders sein als für einen Erwachsenen.

In der Regel werden bei minderjährigen Straftätern zunächst Maßnahmen ergriffen, um eine Wiederholung des Verhaltens zu verhindern und ihnen zu helfen, aus der Situation zu lernen. Dies kann eine Verwarnung, eine Verweisung an das Jugendamt oder andere soziale Dienste, gemeinnützige Arbeit oder auch eine Geldstrafe sein, je nach den Umständen des Vorfalls und dem Ermessen der Strafverfolgungsbehörden.

Da du zum Zeitpunkt des Vorfalls nicht vorbestraft warst, besteht die Möglichkeit, dass der Vorfall nicht in dein Führungszeugnis aufgenommen wird. In vielen Fällen können minderjährige Straftäter eine zweite Chance erhalten, insbesondere wenn sie bereit sind, Verantwortung zu übernehmen und aus ihren Fehlern zu lernen.

Es ist jedoch wichtig, dass du bei der Polizeivernehmung kooperierst und ehrlich bist. Du solltest auch den Rat eines Anwalts in Anspruch nehmen, der dich während des Verfahrens unterstützen und deine Rechte verteidigen kann.

Darüber hinaus ist es großartig zu hören, dass du bereits Unterstützung von deiner Familie und von einer Familienberatung erhältst. Dies kann eine wichtige Ressource sein, um das Verhalten zu verstehen, daran zu arbeiten und zukünftige Probleme zu verhindern. Bleibe auf dem richtigen Weg und lerne aus dieser Erfahrung.


Eifelia  16.05.2024, 14:37

Forenarchäologie?

Bitte nutze die Suchfunktion - hier stellen wöchentlich mindestens 3 andere Ladendiebe, Minder- und Volljährige, die gleiche Frage und für Dich gilt dasselbe Recht wie für all die anderen Langfinger, nur das bei Dir erschwerend hinzukommen dürfte, dass du nicht spontan was eingesteckt hast, sondern sogar mit Werkzeug ausgerüstet in den Laden gegangen bist.

Hier im Forum musst du übrigens keinen davon überzeugen, dass Dir das ganz doll leid tut, und anschreien musst Du uns auch nicht :-)

habe ...... versucht eine Diebstahlgesicherte Box mit einer Drahtzange zu öffnen um den inhalt rauszuholen.

also ist eindeutig von "gehobener" krimineller Energie auszugehen, wenn Du bereits mit dem konkreten Vorhaben - "bewaffnet" - zum Diebstahl Saturn aufgesucht hast.

Das wird sich auch in der Anzahl der zu erwartenden Sozialstunden widerspiegeln, evtl. sogar zu einem Jugenarrest ( für ein Wochenende ) führen. Allerdings wird diesbezüglich nichts im sogenannten Führungszeugnis eingetragen werde.

Den Rest des Geschehens kannst Du relativ "entspannt" abwarten.