Bausparvertrag endet, Kündigung der VL-Zahlung nötig?

4 Antworten

Entschuldige die Gegenfrage, wie soll das die Bausparkasse regeln? Die schicken höchstens das Geld zurück, wenn der Vertrag nciht mehr existiert.

Es Ist natürlich Ihre Sache einen neuen Vertrag für die VL-Leistungen abzuschließen und dies dem Arbeitgeber mitzuteilen. Oder eben kein neuer Vertrag und auf die Leistungen/Vorteile zu verzichten.

Muss man sich selbst kümmern.


Sunflowers78 
Beitragsersteller
 10.11.2013, 15:39

Entschuldige eine Gegenfrage meinerseits: Hätte ich meine Frage hier gestellt, wenn ich deine Gegenfrage hätte beantworten können? Bevor ich eine Frage stelle, versuche ich immer zunächst mir diese selbst zu beantworten. Um Hilfe bitte ich erst, wenn ich alleine keine Antwort finde oder mir unsicher bin. Trotzdem danke!

Da es wohl auch in der Firma, in der Du beschäftigt bist, so etwas wie ein Lohnbüro gibt, musst Du dort wenigstens mitteilen, dass der von Dir festgelegte monatliche Betrag nicht mehr überwiesen werden soll.

Der Vertrag für die vermögenswirksamen Leistungen endet wohl automatisch und müsste , so wie wfwbinder schon schrieb, von Dir erneuert werden, wenn Du weiterhin Interesse daran hast.


Sunflowers78 
Beitragsersteller
 10.11.2013, 15:06

Danke für die Antwort! Da ich in einer Schule arbeite, gibt es dort kein Lohnbüro o.ä. sondern das LBV (Landesamt für Besoldung) ist dafür zuständig, mit dem die direkte Kommunikation teils schwierig ist. Da ich mir nicht sicher war, ob ich überhaupt etwas machen muss und ich dies nun erfahren habe, werde ich dem LBV formlos mitteilen, dass der Bausparvertrag demnächst endet.

Das wird doch sicher über das LBV zu klären sein:

http://www.lbv.nrw.de


Sunflowers78 
Beitragsersteller
 10.11.2013, 15:33

Hatte schon auf der Homepage des LBV nach einer Antwort auf meine Frage gesucht, war aber nicht fündig geworden. Habe dort nun noch einmal alles durchsucht und eine Info gefunden. Mal schauen, ob die Mitteilung über den endenden Bausparvertrag per Mail ausreicht oder ob dies per Brief erfolgen muss.

ja sicher, sonst zahlt der munter weiter.

Es ist glücklicherweise nicht immer so, dass sich zwei andere über meine Finanzangelegenheiten verständigen können.