Bausparvertrag VWL Frage zur Gehalsabrechnung
Hallo liebe Finanzfachleute,
ich habe eine Bausparvertrag (Summe 50 000, Regelsparbetrag 200).
Ich bekomme
6,65 Euro VWL vom Arbeitgeber (öffentlicher Dienst).
von meinem Konto werden 230 Euro monatl. von der Bausparkasse eingezogen.
Zusätzlich steht in meiner Gehalsabrechnung unter VWL 1.-Vertrag .. Konto der
Bausparkasse: Summe 40 euro.
Nun meine Frage. Kann ich auch die 130 Euro die von meinem Konto auf das Bausparkonto überwiesen werden, direkt vom Gehalt abziehen lassen, wie die 40 Euro, also unter "VWL 1. Vertrag"? Wo sind da die Vor und Nachteile?
Ich habe gelesen das man nur bis 40 Euro VWL aufstocken kann. Aber bei mir wären es ja dann die 40 Euro plus die 6,65 , also über 40 aufgestockt. Wieso geht das? Ich hoffe das war verständlich. Vielen Dank für Antworten
Jakob
2 Antworten
Nach Durchsicht meiner Vertragsunterlagen bin ich mir relativ sicher, nicht zwei Bausparverträge zu haben. Eine Bausparurkunde, ein Antrag auf Abschluss eines LBS-Bausparvertrages mit VL, Vertragsart: Einzelvertrag.
Und mir ist (noch) ein Schreibfehler unterlaufen: Von meinem Konto werden 130 Euro eingezogen. Also 130 + 40 + 6,65 = 176,65 Euro. Dann bekomme ich auch noch die Wohnungsbauprämie. Sind dann ja fast 200 Euro. Ich denke mal, wenn man zu wenig einzahlt, werden die sich melden. Denn es steht überall "Regelsparbetrag 200,00".
Mich wundert das ich 40,00 Euro + die 6,65 Euro , also über die "erlaubten" 40 Euro, direkt vom Lohn abgezogen bekomme.
Doch, mir ist das Prinzip vom Bausparen klar. Den günsitgen Kredit, möchte ich für den Kauf einer Wohnung oder zur Renoviierung des Hauses meines Vaters nutzen. Denn sonst lohnt es sich bei der geringen Verzinsung natürlich nicht.
Die Abschlussgehühr beträgt 500 Euro. Guthabenverzinsung in der Sparphase sind 0,50 %. Konditzionen (Darlehensphase) sind 1,40 %. Ich bekomme 540 Euro Wohnungsbauprämie und 496 Euro Arbeitnehmer Sparzulage. Das ist denke ich schon eine gute Sache. Und ich "vertraue" eher noch der Sparkasse (oder Volskbank), als einen Berater einer privaten Bank, oder noch schlimmer: Tecis Finanzberatung. Ganz übel.
Das klingt für mich so, als hättest Du zwei Bausparverträge, die ggf unter einer Vertragsnummer zusammengefaßt sind.
Einen, auf denen die VWL mit 40 EUR (AG-Anteil hiervon 6,65 EUR) laufen und der den üblichen Sperrfristen unterliegt.
Einen, auf den Du im Monat 230 EUR einzahlst.
Insgesamt zahlst Du also 270 EUR auf den Bausparvertrag im Monat ein. VWL müssen immer direkt vom Gehalt gezahlt werden. Die Eigenleistung der 230 EUR kann als Überzahlung direkt vom Gehalt gezahlt werden oder aber als zwei Ratenzahlungen mit einer vom Gehalt und einer von Deinem Girokonto.
Nach Ablauf der Sperrfrist von 7 Jahren wären auf dem Bausparvertrag also 22.220 EUR eingezahlt (VWL 6 * 12 * 40 EUR = 2.880 EUR, AG-Leistung davon 478,80 EUR). Das sind gut 44%, d.h. dürfte für die Zuteilung ausreichen. Du kannst natürlich nach die nächste Runde VWL in den Vertrag laufen lassen, d.h. nach 13 Jahren = 6 Jahre erste Runde VWL und 6 Jahre zweite Runde VWL plus ein Jahr Wartezeit die Auszahlung realisieren. Das wären dann 41,640 EUR.
In der Hoffnung, daß die Vertragsabschlußgebühren niedriger als der Vorteil durch den Arbeitgeberzuschuß waren, hast Du dann mit der ggf. sinnvollen Verzinszung des Guthabens zwar nicht gewaltig gewonnen, aber dafür eine Menge Geld durch die Gegend geschaufelt und der Bausparkasse gestattet, etwas Gewinn zu machen.
Hast Du das Modell überhaupt mal durchgerechnet? Ist Dir klar, warum diese Summen und diese Raten zustandekamen bzw. wie Du eigentlich wann wieder an Dein Geld kommst?
Wenn Du also nicht auf ein günstiges Bauspardarlehen spekulierst, dann ist diese Vorgehensweise aus meiner Sicht wenig sinnvoll. Besser wäre hier die Ansparung in Investmentfonds - dort fallen nämlich insbesondere auch keine horrenden Abschlußkosten wie bei Bausparverträgen an.
PS: Und was Dir jeden Monats ausbezahlt wird, heißt weder "Gehal", noch "Gehals", sondern "Gehalt". Mithin heißt es auch "Gehaltsabrechnung".