Bauliche Veränderungen bei Nießbrauch?
Hallo,
muss man als Nießbrauchsberechtigter bauliche Veränderungen des Eigentümers akzeptieren? Zum Beispiel, wenn eine Ladestation für E-Autos durch den Eigentümer eingebaut werden soll (Kosten fallen für uns nicht an, aber wir möchten das nicht)?
1 Antwort
Am 1. Dezember 2020 trat eine Reform des Wohnungseigentumsgesetz in Kraft. Demnach kann der Wohnungseigentümer den Einbau einer Ladevorrichtung in der Tiefgarage oder an einem Parkplatz auf dem Gelände der Wohnanlage verlangen.
aber wir möchten das nicht
Du siehst liebe GrafRotz, der deutschen Kleingeistigkeit sind keine Grenzen gesetzt, oder etwa doch?
Die Verkehrs- und Klimawende scheitert schon im Ansatz am kleinbürgerlichen Grips und an der Weitsicht eines Spatzenhirns, welches direkt mit dem Köpfchen gegen Ladesäulen, Rotoren von Windrädern und unterdische Südlink-Verrohrungen zu donnern droht.
Das wichtigste Statement im Aufreger von Dalli23 lautet ja:
Kosten fallen für uns nicht an
Wir schaffen das?! Also sooo wird das bestimmt nix. Was für eine spiessige Frage! Danke, dass Du dich trotzdem dazu mit einer profunden Antwort herabgelassen hast. :-)