Bankschließfach Inhaber erteilt Vollmacht und Bevollmächtigter bekommt Pfändung?
Mal ein Beispiel:
Wie sieht es mit einem Bankschließfach aus wo der Vater alleiniger Inhaber ist,nun aber seinen Sohn als Bevollmächtigten einträgt.
Der Sohn hat aber Unterhaltsschulden musste aufgrund einer Pleite in die Insolvenz und hat eine schwebendes Verfahren wegen Steuerhinterziehung.
Die Frage ist: Der Sohn muss sich ja bei der Bank als als Bevollmächtigter legitimieren.
Gibt die Bank die Daten des Bevollmächtigten an die Bafin und das Finanzamt weiter? - so das die Behörden wissen könnten das da ein Bankschließfach ist wo der Sohn eine Vollmacht hat (nicht der Inhaber ist)?
Gleiches bei einem Gerichtsvollzieher,kann jener eine Abfrage machen wo der Sohn als Bevollmächtigter auftauchen könnte?
Der Schließfachschlüssel würde sich ausschließlich in der Wohnung des Vaters befinden - bei einer evtl. Hausdurchsuchung der Wohnung des Sohnes würde kein Hinweis zu finden sein.
Muss der Vater also Sorge haben?,was kann passieren?
Vielen Dank.
2 Antworten
Der Punkt ist, das der Bevollmächtigte zahlungsunfähig ist. Schuldner die Titel erwirkt haben, werden also nicht nur auf das Vermögen des Schuldners zugreifen, sondern auch auf Vermögen und Dinge auf die er Zugriff hat, also in dessen Verfügunsbereich. Das ist ähnlich wie bei einer Bankvollmacht und gemeinsamen Konten. Da können Schuldner auch pfänden. Ähnlich wie bei Ehepaaren mit Zugewinngemeinschaft. Wenn da einer von beiden Zahlungsunfähig wird, können Gläubiger auf den Zugewinn z. B. einer Immobilie zugreifen.
Bleibt also alles an der Frage ob das Bekannt wird. Da ist entscheidend ob Straftaten begangen wurden. Kommt es also zu einer Verurteilung, werden Ermittler unter Umständen das weiterleiten, wenn es bekannt ist. Ebenso ist ja zu befürchten, das die Bank regelmäßig Bonitätsprüfungen auch für solche Vollmachten durchführt.
Nein, ein Bevollmächtigter ist kein Inhaber oder Besitzer. Ein Bevollmächtigter ist eine 3. Außenstehende Person.
Wenn du jemanden Bevollmächtigst dein Auto zu fahren um für dich Besorgungen zu machen, und derjenige hat Schulden, so kann dein Auto deswegen nicht gepfändet haben. Du haftest mit deinem Vermögen nicht für Dritte, selbst wenn diese Dritte Person zugriff auf deine Sachen hat.
Was anderes währ es, wenn ihr euch das Schließfach teilt, es ein gemeinschaftsschließfach ist.
Zumal, was im Schließfach ist, ist nirgends gelistet es gibt keine Daten darüber was drin liegt.
Wenn der Bankschließfachinhaber nicht selber verschuldet ist, Nein. Warum auch. Es ist nur eine Vollmacht.
Jeder Bankschließfachinhaber wird der Bafin bzw.dem FA gemeldet (so wie auch jedes Konto).
Gillt das auch für Bevollmächtigte ?
Die entscheidende Frage ist - ob die Bank Daten über den Bevollmächtigten an Bafin/FA weiter gibt,bzw.ob ein Gerichtvollzieher Kenntnis darüber erlangen könnte.