Kann eine erteilte Kontovollmacht bei überzogenem Konto des Kontoeigners eventuell Nachteile für den Bevollmächtigten haben?

2 Antworten

Eine Vollmacht ist keine Bürgschaft.

Nur bei einer Bürgschaft muß man auch für die Schulden aufkommen, wenn der Schuldner diese nicht mehr bedient.


moonriver 
Beitragsersteller
 07.11.2017, 22:01

Danke. Sah ich eigentlich genauso, wollte aber nur nochmal Bestätigungen einholen, ob ich richtig liege, weil ich schon im Netz gesucht, aber Nichts gefunden hatte. 

Der Bevollmächtigte gibt Willenserklärungen im Namen des Kontoinhabers ab. Damit gelten diese wie vom Kontoinhaber vorgenommen und immer nur gegen diesen. Eine Haftung ist damit wie von Snoopy155 bereits dargestellt ausgeschlossen.