Lkw mit Anhänger auf Privatgrundstück geparkt?
Hallo,
unser Nachbar(selbstständig), der seinen Wohnsitz neben uns gemeldet hat, aber in Wirklichkeit nicht hier wohnt, parkt seinen Sattelauflieger, dieser ca 15m lang, einen LKW mit Kippsattel und seit neuestem noch einen Traktor mit Ballenanhänger vor unserem Vorgarten. Vorgarten zum Parkplatz ist ein Schotterweg/Fahrweg dazwischen. Er fährt oft hin und her mit unterschiedlichem und staubt uns ein, macht jede Menge tiefe Rillen in den Weg. Wir wohnen am Land mit einem Nachbarn und jetzt ist es wie in einem Fuhrpark. Darf er das überhaupt so betreiben? Ob wir ein Mischgebiet sind bin ich nicht sicher. Oberhalb ist eine großes Siedlungsgebiet wo er auch stets durchfährt.
Dankeschön!
Um sein Privatgrundstück handelt es sich
Der Parkplatz war vorher Grünfläche/Landwirtschaft und wurde auf einen Schotterplatz umfunktioniert. Wobei sich die Frage stellt, ob er das ohne Genehmigung darf?
3 Antworten
Das würde ich auch erstmal hinterfragen. Normalerweise sind ja nicht alle Straßen für so eine intensive Nutzung durch LKWs ausgelegt. Da verschließt ja der Straßenbelag schneller und Auf wen werden dann die Straßenbaubeiträge laut Satzung umgelegt? Richtig, auf die Anlieger. Ich bin leider nicht so tief in dieser Thematik drin, das wäre aber grundsätzlich etwas, weshalb ich mal beim Straßenverkehrsamt o. ä. meiner Kommune anrufen würde.
Stimmt, nur handelt es sich hier um einen Privatgrund gegenüber unserem Haus. Somit keine Verkehrszeichen und ich bin nicht sicher um welches Gebiet es sich bei uns handelt, ob seine Parkerei zulässig ist und der andere alleinstehende Sattel steht viel länger schon als 4 Wochen auf einem Fleck. Fakt ist, dass es extrem störend und staunbend ist und wir nur noch die Fahrzeuge vor der Tür haben. Zudem einen sehr unebenen Fahrtweg und sich für uns die Lebensqualität einschränkt. Daher lässt es mich vermuten, dass das nicht spurlos an dem Ordnungsamt vorbei gehen wird. Die Menschen in der oben gelegenen Siedlung sind von dem hin und her gefahre wahrscheinlich auch nicht begeistert.
Falls noch jemand weitere Anregungen dazu hat, bzw. sich tiefer in der Thematik befasst hat, dann freue ich mich über weitere Informationen.
Dankeschön, das werde ich beim Straßenbauamt hinterfragen.
Wemm er Kennzeichen drauf (auch auf Anhänger) hat kann er das überall hinstellen auf der Straße. Wenn er einen privaten Weg beschädigt muss er das bezahlen.
Wende dich an die Gemeinde, hier das Ordnungsamt!
Danke! Denkst du also auch, dass das nicht seine Ordnung hat wie das betrieben wird?
Eine Nutzungseinschränkung für bestimmte Fahrzeuge wird aber üblicherweise durch entsprechende Verkehrszeichen bestimmt.