Schimmel in der Wohnung und Schwanger-fristlose Kündigung möglich?

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Nein - das Mietrecht gilt natürlich in der normalen Form.

Dem Vermieter den Mangel schriftlich anzeigen und eine Frist zur Abhilfe setzen. Und dann beginnt oft erst der Streit darüber, wer für den Schimmel verantwortlich ist.

Alternative wäre die Kündigung der Wohnung mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist durch den Mieter.

Und noch eines: Schimmel kann akut und chronisch bedrohlich sein, zunächst aber für die Mutter, das ungeborene Kind wird über den Placentarkreislauf versorgt, da ist es für Aspergillen und Canidadas nicht so einfach eine Kontaminierung möglich. Bedrohlich sind vor allem die Toxine des Schimmels.

  • Zuerst muss der Mangel dem Vermieter angezeigt werden.
  • Ihm muss eine angemessene Frist zur Behebung eingeräumt werden (2-3 Wochen)
  • Man kündigt an bei Nichterfüllung die Miete zu mindern.
  • Hat auch dies keinen Effekt, bewegt sich der Vermieter nicht, dann bestünde die Möglichkeit, man wäre allerdings in einem Prozess in der Beweispflicht, dass eine derart schwere Gesundheitsbelastung vorgelegen habe, die eine fristgerechte Kündigung nicht zumutbar gemacht hätte.