ESt. als freier Dienstnehmer in Österreich als Deutscher?
Hallo, ich (Student wohnhaft in Deutschland) schreibe meine Abschlussarbeit in Österreich und habe in der Firma einen sog. freien Dienstvertrag und erhalte ein Honorar. Wie wird meine ESt. / Lohnst. berechnet und wo bin ich überhaupt Steuerpflichtig? Benötige ich eine Grenzgängerbescheinigung (Arbeitstätte und Wohnort sind beide in der 30km-Zone)?
2 Antworten
Nach dem Sachverhalt, der wie schon geschrieben etwas dünn ist, ergibt sich folgende Lage:
Wohnsitz in "D" damit hier unbeschränkt steuerpflichtig.
Leistungen für einen Unternehmer, damit Ort der sonstigen Leistung in "A" somit in "D" nicht steuerbar (umsatzsteuerlich) somit keine Umsatzsteuer. Also Rechnungen ohne Umsatzsteuerausweis erstellen.
Einkommensteuerpflicht wie schon festgestellt hier, also Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung machen. und über die Anlage "S" in die Einkommensteuererklärung bringen.
Leider schreibst Du nicht, wo die Firma sitzt und welches Tätigkeit Du ausübst. Gut wäre in Sachen Umsatzsteuer auch zu wissen, welche Summe pro Jahr fließt.
GRundsätzlich:
Da Du in Deutschland Deinen Wohnsitz hast, bist Du hier unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.
Alles weitere richtet sich dann nach dem DBA (Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung) zwischen "D" und "A"
Wenn wir mal von Einnahmen aus freiem Beruf ausgehen, sind diese nach Artikel 14 des DBA in Deutschland zu versteuern, ausser im anderen Staat (hier "A") steht für die Tätigkeit eine feste Einrichtung zur Verfügung.
Also für eine klare Aussage, brauchen wir etwas mehr Information.
Genau, deshalb ja meine Frage nach weiteren Angaben. Wir wissen ja auch nicht was er macht, was wiederum dafür entscheidend sein kann, wo der Ort der sonstigen Leistung ist.
Wobei zu beachten wäre, dass hier die Besteuerung von Umsatzsteuer und Einkommensteuer durchaus unterschiedlich sein kann.
Warum? Wenn die Umsätze in Österreich erbracht werden, sind sie in Deutschland nicht steuerbar. Und in Österreich kann er kein Kleinunternehmer sein, da er kein im Inland ansässiger Unternehmer ist.
Eine eigene Antwort verkneife ich mir aber, weil es Gestaltungen gibt, nach denen das auch ganz anders sein kann. Und da ist die Sachverhaltsbeschreibung ein wenig dünn.