Darf mir meine Firma vorschreiben, wann ich meine Aktien verkaufen darf?
Insiderkäufe und -verkäufe sind verboten, das ist klar. Aber darf mir meine Firma vorschreiben, wann ich meine Aktien verkaufen darf und wann nicht? Ich habe sei mehreren Jahren einige Aktien meiner Firma. Jetzt gab es vor kurzem eine Ansage, dass man diese nur noch in einem bestimmten Zeitfenster vor und nach den Quartalszahlen verkaufen dürfe. Das ganze ist keine Betriebsvereinbarung, sondern wurde usn einfach auf's Auge gedrückt. Ist so etwas rechtlich für mich bindend auch wenn ich über keinerlei Insiderinformationen verfüge?
Danke
Sascha
2 Antworten
Was soll das heißen, keinerlei Insiderinformationen? Ich kenne Betriebe, da ist der Hausbote derjenige, der am Besten Bescheid weiß. Und irgendjemand aus dem Rechnungswesen wirst Du auch schon mal in der Kantine getroffen haben. Dein Arbeitgeber versucht nur, das Wertpapierhandelsgesetz umzusetzen. Da Aktienanlagen grundsätzlich langfristiger Natur sind, ist es zumutbar, in beschränkten Zeiträumen zu agieren.
Zum Zocken sind ja noch genügend Aktien der Konkurrenz da, zum Beispiel wenn Du mal eine schlechte Meinung zur Branche hast und kurzfristig Short gehen möchtest.
>Da Aktienanlagen grundsätzlich langfristiger Natur sind, ist es zumutbar, in beschränkten Zeiträumen zu agieren<
Nicht zumutbar hingegen ist, dem Aktionär seites der Aktiengesellschaft, Vorschriften über Verkaufzeitpunkt (abgesehen von Haltefristen bei Blegschaftsaktien) zu machen.
Verbindliche Haltefristen sind durchaus üblich.
Ich empfehle Dir ganz naiv nachzufragen, wo das geschrieben steht, dass Du Deine Aktien nur in einem bestimmten Zeitfenster verkaufen darfst.
Gibt es nicht in irgendeiner Form etwas Schriftliches, was Dich dazu verpflichtet die Aktien nur zu bestimmten Zeitpunkten verkaufen zu dürfen, dann ist die Ansage wohl eher ein mit Nachdruck kommunizierter Wunsch der Geschäftsleitung, um nach außen hin keine ungünstigen Signale zu senden.
Haltefristen verstehe ich ja noch. Die gibt es für unsere Vorstände. Es geht aber um Handelsfenster und es gibt halt die schriftliche Ansage, dass wir diese einhalten müssten. Aber weder habe ich etwas unterschrieben, noch gibt es dazu eine Betriebsvereinbarung.
Ich folge deshalb wohl Deiner Vermutung, dass es ein mit Nachdruck kommunizierter Wunsch ist. Bin mir relativ sicher, dass da mal wohl etwas vorgefallen ist und die Kollegen wollen sich absichern.