Sehr geehrte Damen und Herren,
heute erhielt ich vom Finanzamt einen Brief und darin stand, dass ich meinen Betrieb zum 31.12.2019 aufgegeben habe.
Desweiteren stand auch "nachdem der Gewinn bisher im Rahmen einer Einnahmenüberschussrechnung i.S.d §4 Abs. 3 EStG. ermittelt wurde, ist auf den Zeitpunkt der Betriebsaufgabe zwingend zur Gewinnermittlung nach Bestandsvergleich i.S.d §4 Abs. 1 EStG überzugehen, vgl. §16 Abs. 2 S.2 EStG, vgl. §18 Abs. 3 S. 2 i.V. §16 Abs. 2 S.2 EStG. Dieser Wechsel der Gewinnermittlungsart ist gesetzlich vorgeschrieben; eine Ausnahme hiervon kann nicht erteilt werden. Ich bitte daher um eine Einreichung folgender Unterlagen: --> Aufgabebilanz auf den Zeitpunkt der Betriebsaufgabe"
Ich war bis zu dem Zeitpunkt der Betriebsaufgabe Kleinunternehmer und habe 2019 ca. 3302€ eingenommen und hatte keine Ausgaben, nur Einnahmen. Alles was ich für meine Tätigkeit benötigt habe, u.a. PC, habe ich bereits vor der Gründung gekauft. Ich könnte bei der Aufgabenbilanz nur meine Einnahmen angeben.
Was muss ich bei der Aufgabebilanz angeben?
CB.