Arbeitslosengeld bei Vollzeitpflegekind beantragen?
Wir bekommen bald ein Pflegekind (Vollzeitpflege). Zur Zeit bin ich voll berufstätig. Die Arbeit werde ich jedoch sofort beenden, wenn das Pflegekind da ist. Das Jugendamt zahlt Pflegegeld. Da ich jedoch ein Pflegekind aufnehme habe ich keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Kann ich mich arbeitslos melden. Mutterschutz halte ich nicht für sinnvoll, da ich bei meiner jetzigen Arbeitsstelle nicht mehr weiter arbeiten werde.
2 Antworten
Arbeitslosengeld bekommt man nur, wenn man auch zeitlich in der Lage ist, zu arbeiten. Wenn Du Dich voll um Dein neues Pflegekind kümmern wirst, bist Du nicht verfügbar (wie man das beim Amt so nennt) und wirst kein Arbeitslosengeld I bekommen. Wenn Du Dich aber mindestens für 15 h in der Woche bereit zur Arbeit erklärst, kannst Du Leistungen vom Amt bekommen.
Sich beim Arbeitsamt Arbeit suchend zu melden, setzt voraus das man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Und das ist ja bei der Vollzeitpflege eines Kindes nicht der Fall wenn ich die Frage richtig verstehe.