Leistungsorientierte Bezahlung trotz Kündigung nicht möglich?

1 Antwort

Im November 2019 habe ich gekündigt

Da jedoch mir zum Kalendervierteljahr gekündigt wurde

Sag mal, was ist denn bei Euch los? Der AG kann doch keine Kündigung mit einer Kündigung beantworten !!! Hallo ??!!

Geht sowas etwa bei Euch im ÖD? Klingt total nach Bananenrepublik, so arbeitsrechtlich. Das sowas funktioniert, hätte ich echt nicht gedacht ... .

... Klär uns bitte mal auf. Danke Dir.


Megy84 
Beitragsersteller
 17.04.2020, 19:19

Oh jeeeee ich lache gerade laut über mich selbst😂😂😂ich meinte mein AG hat mir meine Kündigung zum 30.6.20 bestätigt!!!!Ich habe das falsche Wort benutzt sorry🤦🏻‍♀️

Maerz2019  17.04.2020, 19:23
@Megy84

OK - danke.

Bis wann bekommst Du denn noch das reguläre Entgelt? Bis zum 30.05.20, korrekt? Und ab wann bekommst schon kein leistungsorientiertes Entgelt mehr? Jetzt schon, oder seit wann?

Was heisst das überhaupt - leistungsorientiert? Bei uns in der Privatwirtschaft bedeutet es Fixum mit variablen Anteil, zB 80/20. Ist das damit bei Dir gemeint?

Megy84 
Beitragsersteller
 17.04.2020, 19:33
@Maerz2019

Genau, Bis Ende Mai bekomme ich mein reguläres Entgelt. Die leistungsorientierte Bezahlung bekommen alle Angestellten die quasi bei der Gemeinde/Stadt arbeiten.Das nennt sich LOB. Im TVöD bekommen das alle Angestellten (je nach Stadt) und wird angewendet, damit nach entsprechender Leistung, also in diesem Fall einmal im Jahr, die Angestellten eine Sonderauszahlung Bekommen. So jetzt gehe ich aber bald ja....und jetzt heißts „nö sie bekommen es nicht“. Wahrscheinlich lässt sich das mit dem „Fixum“ gut vergleichen.

Ich frage mich wirklich ob das so rechtens ist!?

vielen Dank für Ihre Antwort

Megy84 
Beitragsersteller
 17.04.2020, 19:35
@Megy84

Die Bögen der „leistungsorientierten Bewertung“ wurde jetzt im April dem Perspnalchef übergeben und die Ausbezahlung erfolgt im September erst

Maerz2019  17.04.2020, 19:37
@Megy84

Schau mal im Tarifvertragswerk nach, denn der Boni (variabler Anteil) wird bei Euch nur einmal jährlich ausgezahlt. Erforderlich ist dann meistens ein volles Jahr der Betriebszugehörigkeit. Wegen dem Ausscheiden zur Jahresmitte könnte der Boni allein schon von tariflicher Seite her entfallen.

Der Tarfivertrag ist ja Bestandteil des Arbeitsvertrages. Bei einer quartalsweisen oder monatsweisen Auszahlung sähe die Sachlage besser aus, weil dann zeitanteilig berechnet wird. Der ÖG-AG kann den Boni nicht zwölfteln. Das ist in unserem Business einfacher, wird aber am Ende auch viel drum gefeilscht. Und Handeln kann man im ÖD-Arbeitsrecht nur schlecht ... .

Megy84 
Beitragsersteller
 17.04.2020, 19:52
@Maerz2019

Danke Dir vielmals! Du hast Recht.Mit denen kann man schlecht handeln.In der sozialen Branche ist leider so vieles unmöglich !Ich verstehe, dass die mich nicht ausbezahlen möchten.Lediglich bin ich der Meinung, dass das ganze eher so eine subjektive Sache ist. Da kann man den Leuten so viel vormachen.Je nach Mann heißt es „Die bekommt es nicht“ aber „der andere bekommt es!“ Leider habe ich viel zu oft solche Sachen mitbekommen....

Das LOB System geht mit der Symphatie und Antipathie einher und ist wirklich zu 99% eine subjektive Sache.Darum ist es auch nicht bei allen ANs beliebt. Ok ich danke dir trotzdem.Deine Antwort war sehr ausführlich👍🏻👍🏻👍🏻👍🏻