Leistungsorientierte Bezahlung trotz Kündigung nicht möglich?
Hallo👋🏻Ich hätte eine wichtige Frage, und hierzu die Situationsschilderung: Ich arbeite im öffentlichen Dienst. Im November 2019 habe ich gekündigt und habe einen viermonatigen Frist um die Arbeitsstelle zu wechseln.
Da jedoch mir zum Kalendervierteljahr gekündigt wurde beläuft sich diese auf den 30.6.20,welche ich wieder um einen Monat (30.5.20) mit einem Aufhebungsvertrag ausgleichen konnte.Soweit so gut,nun heißt es ich bekomme aber keinen leistungsorientierten Entgelt da ich nicht bis zum 30.7.2020 bei diesem AG bleiben werde.
Ist das denn so rechtens?Gibts dazu irgendwie ein Gesetz was diesen Fall bestätigen würde??Steht es mir auch wirklich nicht zu, obwohl ich seit Jahren dort gearbeitet habe?
Ich bedanke mich jetzt schon für Antworten die von euch kommen.
1 Antwort
Im November 2019 habe ich gekündigt
Da jedoch mir zum Kalendervierteljahr gekündigt wurde
Sag mal, was ist denn bei Euch los? Der AG kann doch keine Kündigung mit einer Kündigung beantworten !!! Hallo ??!!
Geht sowas etwa bei Euch im ÖD? Klingt total nach Bananenrepublik, so arbeitsrechtlich. Das sowas funktioniert, hätte ich echt nicht gedacht ... .
... Klär uns bitte mal auf. Danke Dir.
OK - danke.
Bis wann bekommst Du denn noch das reguläre Entgelt? Bis zum 30.05.20, korrekt? Und ab wann bekommst schon kein leistungsorientiertes Entgelt mehr? Jetzt schon, oder seit wann?
Was heisst das überhaupt - leistungsorientiert? Bei uns in der Privatwirtschaft bedeutet es Fixum mit variablen Anteil, zB 80/20. Ist das damit bei Dir gemeint?
Genau, Bis Ende Mai bekomme ich mein reguläres Entgelt. Die leistungsorientierte Bezahlung bekommen alle Angestellten die quasi bei der Gemeinde/Stadt arbeiten.Das nennt sich LOB. Im TVöD bekommen das alle Angestellten (je nach Stadt) und wird angewendet, damit nach entsprechender Leistung, also in diesem Fall einmal im Jahr, die Angestellten eine Sonderauszahlung Bekommen. So jetzt gehe ich aber bald ja....und jetzt heißts „nö sie bekommen es nicht“. Wahrscheinlich lässt sich das mit dem „Fixum“ gut vergleichen.
Ich frage mich wirklich ob das so rechtens ist!?
vielen Dank für Ihre Antwort
Schau mal im Tarifvertragswerk nach, denn der Boni (variabler Anteil) wird bei Euch nur einmal jährlich ausgezahlt. Erforderlich ist dann meistens ein volles Jahr der Betriebszugehörigkeit. Wegen dem Ausscheiden zur Jahresmitte könnte der Boni allein schon von tariflicher Seite her entfallen.
Der Tarfivertrag ist ja Bestandteil des Arbeitsvertrages. Bei einer quartalsweisen oder monatsweisen Auszahlung sähe die Sachlage besser aus, weil dann zeitanteilig berechnet wird. Der ÖG-AG kann den Boni nicht zwölfteln. Das ist in unserem Business einfacher, wird aber am Ende auch viel drum gefeilscht. Und Handeln kann man im ÖD-Arbeitsrecht nur schlecht ... .
Danke Dir vielmals! Du hast Recht.Mit denen kann man schlecht handeln.In der sozialen Branche ist leider so vieles unmöglich !Ich verstehe, dass die mich nicht ausbezahlen möchten.Lediglich bin ich der Meinung, dass das ganze eher so eine subjektive Sache ist. Da kann man den Leuten so viel vormachen.Je nach Mann heißt es „Die bekommt es nicht“ aber „der andere bekommt es!“ Leider habe ich viel zu oft solche Sachen mitbekommen....
Das LOB System geht mit der Symphatie und Antipathie einher und ist wirklich zu 99% eine subjektive Sache.Darum ist es auch nicht bei allen ANs beliebt. Ok ich danke dir trotzdem.Deine Antwort war sehr ausführlich👍🏻👍🏻👍🏻👍🏻
Oh jeeeee ich lache gerade laut über mich selbst😂😂😂ich meinte mein AG hat mir meine Kündigung zum 30.6.20 bestätigt!!!!Ich habe das falsche Wort benutzt sorry🤦🏻♀️